Gesundheitsamt - Informieren, Beraten, Aufklären
Coronavirus: Wie kann ich mich schützen?
Das Infektionsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird derzeit von Experten des Robert-Koch-Institutes als hoch eingestuft, weshalb wir Sie gerne über einzelne mögliche Schutzmaßnahmen informieren möchten:
- Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife für mind. 20 Sekunden
- Halten Sie die Hände fern vom Gesicht
- Bedienen Sie Türklinken auf Toiletten mit Papiertüchern
- Achten Sie auf Husten- und Nies-Etikette (in Armbeuge oder Taschentuch)
- Entsorgen Sie benutzte Taschentücher sofort
- Halten Sie Abstand zu Personen mit Erkältungssymptomen
- Verzichten Sie auf Händeschütteln zur Begrüßung und Verabschiedung
- Vermeiden Sie unnötige enge Kontakte
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline unter der Nummer 0711 904-39555 eingerichtet (Erreichbarkeit Mo – Fr von 9.00 – 18.00 Uhr). Unser örtliches Gesundheitsamt hat die Hotline 07031 / 663-3500 und ist Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Sa./So. jeweils 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Weitere Informationen zu den neuen Corona-Viren:
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus für Bürgerinnen und Bürger https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html
- Robert Koch Institut (RKI) Informationen für Fachkreise https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/
Geschäftsbericht (992,2 KiB)
Gesundheitstelefon
Informationen zu Impfungen, zur Vorbeugung von Infektionen auf Fernreisen, zu Schädlingen, zur Hygiene und vielem mehr unter Telefon: 0 70 31 / 6 63 - 17 40. Erreichbarkeit: Montag - Freitag 9.00 - 11.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13.30 - 15.30 Uhr
Anmeldungen für Belehrungen im Lebensmittelgewerbe unter der Telefonnummer 0 70 31 / 6 63 - 17 09. Nähere Informationen finden Sie hier.
Meldepflichtige Erkrankungen
Beim Auftreten schwerer Infektionskrankheiten, z.B. Tuberkulose, Hepatitiden, Salmonellosen, hat das Gesundheitsamt die Aufgabe, die Ausbreitung der Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Deshalb sind u.a. niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, bestimmte auftretende Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden. Auskunft unter Telefon: 0 70 31 / 6 63 - 26 18
- Meldeformular für Ärzte Stand 1.5.2016 (60,1 KiB)(meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IFSG)
- Meldepflichtige Erkrankungen für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen (216,1 KiB)nach dem Infektionsschutzgesetz
- Meldeformular für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen (216,4 KiB)
Für Tuberkulose ist eine Ärztin für den gesamten Landkreis zuständig.Kontakt über 0 70 31 / 6 63 - 17 20
Links zu Gesundheitsfragen
- www.gesundheitsatlas-bw.de (Gesundheitsatlas für Baden-Württemberg, auch mit Daten zur Gesundheit im Kreis Böblingen)
- www.rki.de (Robert-Koch-Institut)
- www.bzga.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
- www.wir-gegen-viren.de (ebenfalls Robert-Koch-Institut)
- www.kvbawue.de (Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)
- www.internet-gid.de (Gesundheits-Informations-Datenbank)
- faktencheck-gesundheit.de (Fakten zum Gesundheitswesen)
- www.gbe-bund.de (Informationssystem der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes)