Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen Sie, wenn Sie
- gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich beschäftigt sind,
- in Einrichtungen zur oder mit Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Pflegeheime, Kindergärten, Schulen, Kinder-/Schülerhorte etc.) arbeiten,
- im Rahmen eines Praktikums (z.B. BOGY-Praktikum etc.) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Vereins-/Straßenfeste, Freizeiten und ähnliche Veranstaltungen) Umgang mit Lebensmitteln haben, die an Dritte veräußert werden.
Sie können die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ONLINE absolvieren.
Klicken Sie Hier um an der Online-Belehrung auf Serviceportal Baden-Württemberg teilzunehmen.
Im Rahmen der Registrierung werden Sie nach Ihrer Postleitzahl gefragt. Sind Sie im Landkreis Böblingen wohnhaft bzw. gemeldet ist das Gesundheitsamt Böblingen zuständig.
Die Belehrung erfolgt in Form eines kurzen Videos und zugehörigen Verständnisfragen.
Sie können zwischen verschiedenen Sprachen (Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch) wählen.
Das Zeugnis über die Belehrung erhalten Sie im Anschluss in Ihr ServiceBW-Postfach.
Das Zeugnis ist dem Arbeitgeber vorzulegen und darf bei erstmaliger Tätigkeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein.
Nutzen Sie die Vorteile der Online-Belehrung:
- günstiger im Vergleich zur Präsenz-Belehrung im Amt
- Zeitersparnis durch geringeren Organisationsaufwand
- Online-Bezahlung: Paypal und Kreditkarte
- Jederzeit und von überall durchzuführen
- Sofortiger Erhalt der Bescheinigung als PDF-Datei (s.o.)
Belehrung in Präsenz
Hinweis: Über die Onlinelösung kommen Sie schneller und günstiger zu Ihrem Zeugnis als über diese Termine. Diese Termine sind Personen vorbehalten, die keinen Zugang zum Internet haben oder mit der Onlinevariante Probleme haben.
Wer keine Möglichkeit hat die Belehrung online durchzuführen, muss einen Termin für eine Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt, Dornierstraße 3, 71034 Böblingen (Hulb) vereinbaren. Bitte geben Sie dabei an, weswegen Sie nicht an der Online-Belehrung teilnehmen können, sodass wir den Online-Vorgang optimieren können.
Es ist immer eine Anmeldung per E-Mail erforderlich. Sie erhalten von unseren Sachbearbeitern zeitnah eine Terminbestätigung zugesendet. Sollten Sie keine Terminbestätigung erhalten, schreiben Sie uns bitte erneut eine E-Mail. Zu den unten genannten Terminen ist eine Belehrung mit Dolmetscher NICHT möglich, da es sich um eine Gruppenveranstaltung handelt. Online wird die Belehrung zukünftig auch in weiteren Sprachen verfügbar sein.
Notwendige personenbezogene Daten zur Anmeldung:
- Wunschtermin (siehe unten)
- Grund, weswegen Sie nicht an der Online-Variante teilnehmen können (siehe oben)
- Geschlecht
- Name
- Vorname
- Geburtstag
- Straße, PLZ, Wohnort (Anmeldung nur bei Wohnsitz im Landkreis Böblingen möglich)
- Telefonnummer
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zur Belehrung wird eine Gebühr in Höhe von 18,50 € erhoben. Bitte melden Sie sich bei Verhinderung rechtzeitig von der Belehrung ab.
Termine:
Grundsätzlich bieten wir immer einmal monatlich, in der Regel am ersten Dienstag des Monats, eine Belehrung vor Ort an. Uhrzeit: 9-10 Uhr.
- 06.05.2025
- 03.06.2025
- 01.07.2025
- 05.08.2025
Aktuell sind keine Zusatztermine geplant. Wir bitten Sie das Onlineangebot wahrzunehmen und sich ggf. von Freunden oder Familienmitgliedern helfen zu lassen. Über das Online-Angebot erhalten Sie Ihre Bescheinigung sofort.
Kontakt:
gesundheitsamt@lrabb.de
Gebühren für die Belehrung
Gebühren für Online-Belehrungen:
- Gewerblich, FSJ, Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende 25 €
- Ehrenamtlich, Betriebspraktika für Schüler, Kocheltern kostenfrei
Gebühren für Präsenzbelehrungen:
- gewerblich, FSJ, Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende 37 €
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Belehrungszeugnis von Ehrenamtlichen nicht für gewerbliche Tätigkeiten zulässig und nur für ehrenamtliche Tätigkeiten zu verwenden ist. FSJ und Bundesfreiwilligendienst ist kein Ehrenamt.
Eine Ausbildung oder Lehre ist kein Schulpraktikum. In diesem Fall bitte ebenfalls „gewerblich“ ankreuzen.
Verlust der Bescheinigung
Für Abschriften früherer Belehrungen (nicht älter als 1 Jahr, nicht über Service-BW), wenden Sie sich bitte per E-Mail an: gesundheitsamt@lrabb.de. Die Bescheinigungen sind grundsätzlich vor Ort mit einem gültigen Personalausweis abzuholen. Gerne können Sie Familie oder Freunde mittels einer formlosen Vollmacht und Kopie des Personalausweises beauftragen. Die Gebühr beläuft sich auf 16,00 €. Zahlungsweise: Ausschließlich Kartenzahlung möglich! Wenn Sie Ihr Zeugnis von uns per Post zugesendet haben möchten, wird eine Gebühr in Höhe von 24,00 € erhoben (Rechnungsstellung).
Die Bescheinigungen, die Sie über das Serviceportal erhalten haben können Sie über das dortige Postfach herunterladen. Bei Verlust der Bescheinigung in Ihrem Postfach muss die Bescheinigung erneut beantragt, durchgeführt und bezahlt werden.
Informationen und weitere Unterlagen
- Hier gelangen Sie zur Seite des Landes Baden-Württemberg, welches über den Umgang mit Lebensmitteln informiert.
- Hier gelangen Sie zur Seite des Robert-Koch-Institut und können die Belehrungsbögen online abrufen (in diesem Kontext die Bögen gemäß § 43 Abs. 1 IfSG)
- Hier finden Sie eine Informationsbroschüre Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten.
Nähere Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln erhalten Sie beim Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung. - Hier (PDF, 592,2 KiB) finden Sie das Merkblatt zur Infektionsschutzschulung in einfacher Sprache
- Hier (PDF, 339,1 KiB) gelangen Sie zu weiteren Erläuterungen bezüglich Dokumentation und Führung Ihrer Bescheinigung.