Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtpflicht bzw. Helmpflicht

aus medizinischen Gründen

Eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht ist nur aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen möglich und erfordert eine ärztliche Bescheinigung. Ausnahmen können zudem für Kinder und Kleingewachsene von der Gurtpflicht gemacht werden, wenn ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Die Ausnahmegenehmigung muss bei der jeweils zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnortes beantragt werden. Untere Straßenverkehrsbehörde für die Gemeinden im Landkreis Böblingen ist das Landratsamt. Die Großen  Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.

Die Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht können Sie hier über service-BW bequem online beantragen oder alternativ mit dem Antragsformular per E-Mail (PDF, 577,1 KiB) an strassenverkehr@lrabb.de.   

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehrsbehörde
Parkstr. 16
71034 Böblingen

E-Mail: strassenverkehr@lrabb.de

Bereichsleitung
StVO-Beschilderungen:

Frau Hahn
Tel: 07031 / 663 - 2145

stv. Bereichsleitung
StVO-Beschilderungen,
Güterkraftverkehr:

Herr Keckert
Tel.: 07031 663 - 1097

Großraum-/Schwertransporte, Güterkraftverkehr:
Frau Harrer
Tel.: 07031 663 - 1434

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Frau Becker
Tel.: 07031 663 - 1073

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Herr Klarner
Tel.: 07031 663 - 1401