Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtpflicht bzw. Helmpflicht
aus medizinischen Gründen
Eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht ist nur aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen möglich und erfordert eine ärztliche Bescheinigung. Ausnahmen können zudem für Kinder und Kleingewachsene von der Gurtpflicht gemacht werden, wenn ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Die Ausnahmegenehmigung muss bei der jeweils zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnortes beantragt werden. Untere Straßenverkehrsbehörde für die Gemeinden im Landkreis Böblingen ist das Landratsamt. Die Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.
Die Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht können Sie hier über service-BW bequem online beantragen oder alternativ mit dem Antragsformular per E-Mail (PDF, 577,1 KiB) an strassenverkehr@lrabb.de.
