Landkreisweiter Handwerkerparkausweis wird erweitert
Ab sofort auch für 7,5 Tonner gültig

Der zu Beginn 2024 im Landkreis Böblingen eingeführte Handwerkerparkausweis wird erweitert. Ab sofort können Handwerkerbetriebe den landkreisweit gültigen Handwerkerparkausweis auch für Fahrzeuge, die inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten, beantragen. Die bisherige Grenze lag bei 3,5 Tonnen. Die Ausweitung auf 7,5 Tonnen geht auf eine alle zwei Jahre stattfindende Evaluation zwischen Verkehrsbehörden im Landkreis und Kreiswirtschaftsförderung zurück.
Der Handwerkerparkausweis ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landkreises, der 26 Kommunen und der Kreishandwerkerschaft. Mit dem Handwerkerparkausweis wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind. Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können landkreisweit den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen. Er muss am erstmaligen Einsatzort beantragt werden. Für die Einsatzorte Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Mötzingen, Nufringen, Steinenbronn und Waldenbuch ist das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Für die Einsatzorte der anderen Gemeinden und Städte sind die jeweiligen eigenen Verkehrsbehörden Ansprechpartner. Der Ausweis kostet 100 Euro, ist für ein Jahr gültig und es können bis zu drei Kennzeichen auf einem Ausweis eingetragen werden. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lrabb.de/handwerkerparkausweis




