Einbürgerungen

Aufgrund der hohen Anzahl an eingehenden Anträgen sowie unterschiedlicher Rückantwortzeiten der beteiligten Behörden beträgt die Bearbeitungszeit derzeit ca. 12 - 14 Monate

Um eine zügige Bearbeitung aller Anträge sicherzustellen, bitten wir Sie, innerhalb dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Jede Anfrage bindet Kapazitäten, die wir stattdessen für die Bearbeitung der vorliegenden Anträge einsetzen möchten. Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Antragstellerinnen und Antragsteller werden die Anträge grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Bitte beachten Sie:
• Die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei führt nicht zu einer bevorzugten oder schnelleren Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags.
• Die Erhebung einer Untätigkeitsklage führt ebenfalls nicht zu einer schnelleren Bearbeitung.

Antragstellung

Bitte senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei per E-Mail an: einbuergerung@lrabb.de

Für die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags fallen in jedem Fall Gebühren an – unabhängig davon, ob dem Antrag stattgegeben oder ob er abgelehnt wird.

Hier finden Sie den Einbürgerungsantrag mit allen Anlagen und Informationen als PDF zum Download. (PDF, 614,4 KiB)