Serviceleistungen, Auskünfte

Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster

Im Liegenschaftskataster werden als Basisinformationen flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude sowie weitere Angaben geführt (siehe Führung des Liegenschaftskatasters). Jede Person, die ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Liegenschaftskataster und sie betreffende Unterlagen einsehen und Auskünfte erlangen. Persönliche Einsicht ist zu den Kontaktzeiten und nach Vereinbarung im Kundenservice des Amts für Vermessung und Flurneuordnung möglich.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Ebenfalls bei berechtigtem Interesse können aktuelle Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bezogen werden:

  • in graphischer Form als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr
  • in schriftlicher Form als Flurstücks-, Eigentums- oder Bestandsnachweis

Die Auszüge des Liegenschaftskatasters werden als PDF angeboten. Alternativ können die Auszüge auf Papier oder im Datenformat NAS abgegeben werden. Die Bestellung der Auszüge kann online, schriftlich (PDF, 653,1 KiB) oder persönlich im Kundenservice erfolgen. Einsichtnahme, Auskünfte und Auszüge sind in der Regel kostenpflichtig.

Sonderleistungen des Amts für Vermessung und Flurneuordnung

  • Beurkundung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung und Teilung von Grundstücken (nach §15 VermG gebührenfrei)
  • Bescheinigung gegenstandsloser Rechte als Grundlage der Löschung im Grundbuch

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Parkstraße  2
71034 Böblingen

Richard Gädicke, Till Tropsch und Brigitte Dettling
Tel: 07031 / 663 - 5050
Fax: 07031 / 663 - 95050
E-Mail: AVF-service@lrabb.de