Arbeitsstellen im Straßen- und Gehwegbereich

Verkehrszeichen Arbeitsstelle

Zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr öffentlicher Straßen, Wege, Gehwege und Plätze haben, benötigen Sie eine Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung. Unter solche Maßnahmen fallen z.B.  Aufgrabungen, Straßenbauarbeiten, Gerüststellungen, Stellen eines Baukrans auf öffentl. Fläche, Ablagerungen von Baumaterial oder Ähnlichem. Vor dem Beginn dieser Arbeiten müssen Sie oder Ihr mit den Bauarbeiten beauftragtes Bauunternehmen mit einem Antrag (PDF, 229,3 KiB) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen. Diese Anordnung kann folgenden Inhalt haben:

  • in welcher Weise die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird
  • wie der Verkehr – auch bei teilweiser Straßensperrung – beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt wird
  • wie und mit welchen Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden 

Unsere Antragsfristen können Sie dem Antragsformular entnehmen. Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung können bequem per E-Mail an strassenverkehr@lrabb.de eingereicht werden. Jedem Antrag ist ein Lageplan und/oder Luftbild mit Skizzierung des Baufeldes beizufügen. 

Zuständigkeiten bei verkehrsrechtlichen Anordnungen

Sind Gemeinden örtliche Verkehrsbehörden, besteht die Zuständigkeit des Landratsamtes (LRA) nur für Kreis- Landes- und Bundesstraßen.

Die Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind für alle Straßen auf ihrer Gemarkung selbst zuständig. 

Die Zuständigkeit des Landratsamtes (LRA):

Bondorf
LRA auf allen Straßen
Ehningen LRA nur auf Kreis-, Landes-und Bundesstraßen
Gärtringen LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Gäufelden
LRA auf allen Straßen
Grafenau LRA auf allen Straßen
Jettingen
LRA auf allen Straßen
Mötzingen
LRA auf allen Straßen
Nufringen
LRA auf allen Straßen
Renningen
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Rutesheim               
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Weissach
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Aidlingen
LRA auf allen Straßen
Altdorf
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Deckenpfronn LRA auf allen Straßen
Hildrizhausen
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Holzgerlingen
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Magstadt
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Schönaich
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Steinenbronn
LRA auf allen Straßen
Waldenbuch
LRA auf allen Straßen
Weil der Stadt
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   
Weil im Schönbuch
LRA nur auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen   

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, Absperrung und Kennzeichnung)

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehrsbehörde
Parkstr. 16
71034 Böblingen

E-Mail: strassenverkehr@lrabb.de

Bereichsleitung,
StVO-Beschilderungen:
Frau Hahn
Tel: 07031 / 663 - 2145

stv. Bereichsleitung,
StVO-Beschilderungen,
Güterkraftverkehr:
Herr Keckert
Tel.: 07031 663 - 1097

Großraum-/Schwertransporte, Güterkraftverkehr:
Frau Harrer
Tel.: 07031 663 - 1434

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Frau Becker
Tel.: 07031 663 - 1073

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Herr Klarner
Tel.: 07031 663 - 1401