Kein Wasser aus Flüssen und Bächen nehmen

Entnahme von Wasser ab 1. Juni bis Ende September nicht erlaubt

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Die Wasserstände bewegen sich in vielen Bächen und Flüssen Baden-Württembergs im Bereich der mittleren Niedrigwasserstände. Auch der Landkreis Böblingen ist davon betroffen. Zusätzliche Wasserentnahmen können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen und gerade in den Sommermonaten den Fischbestand gefährden. Die sommerlichen Temperaturen lassen die Wassertemperaturen ansteigen, dadurch nimmt der Sauerstoffgehalt in den Gewässern ab. Davon sind insbesondere kleinere und mittlere Bäche betroffen.

Deshalb weist das Landratsamt darauf hin, dass vom 1. Juni bis Ende September ein Wasserentnahmeverbot gilt: Es ist nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Eine Ausnahme bilden genehmigte Entnahmestellen. Davon gibt es im Landkreis Böblingen aktuell nur eine in Herrenberg, wo in Abhängigkeit vom Wasserstand der Ammer Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben werden kann. Laut der Allgemeinverfügung des Landratsamts ist der Gemeingebrauch auch an der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen erlaubt, da dort nach dem Zusammenfluss die Wassermengen wieder ausreichend sind. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt.

Hintergrund:

Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten. Das Landratsamt Böblingen schränkt den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, deshalb schon seit dem Jahre 1993 ein. Hier entspringen zwar viele Bäche, führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Und in Karstlandschaften, wie dem Gäu, versickert Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund. Auch dadurch können Gewässer in den Sommermonaten bei geringerem Wassernachschub und hoher Verdunstung zeitweise ganz austrocknen.

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