Clearingstelle Sprachförderung

Sie benötigen einen Deutschkurs? Wir beraten Sie gerne! 

  • Wer hat Anspruch auf einen Integrationskurs?
  • Wie hoch sind die Kosten und wer trägt diese?
  • Wie geht es nach dem Integrationskurs weiter?
  • Können Kurskosten auch übernommen werden, wenn kein Anspruch auf einen Integrationskurs besteht?
  • Gibt’s es noch andere Angebote als die Kurse vom BAMF?
  • Wer unterstützt bei der Antragsstellung?

Rufen Sie uns an, schreiben eine Mail und/oder vereinbaren sie einen Termin mit uns und kommen vorbei. Bitte bringen Sie dafür ein aktuelles Ausweisdokument mit.

Sie möchten einen Deutschkurs besuchen? Je nach Aufenthaltsstatus gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Gestattung

Personen im laufenden Asylverfahren können auf Antrag eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

Adresse Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Friedrich-List-Str.3
38820 Halberstadt

Duldung

Für Personen in einer Duldung gibt es unterschiedliche Regelungen:

Personen, die sich zum Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufhalten, können den sogenannten Chancenaufenthalt beantragen. Welche Kriterien hierfür erfüllt werden müssen, finden Sie auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Ihre Ansprechperson im Landratsamt Böblingen ist Frau Guggenberger: L.Guggenberger@lrabb.de 

Personen mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz können auf Antrag eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhalten. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular (PDF, 351,6 KiB)
  • Kopie der Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Bitte lassen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde auf der Bescheinigung bestätigen, dass es sich um eine Duldung gemäß des oben genannten Paragraphen handelt.

Personen mit einer Ausbildungsduldung gemäß §60c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz oder eine Beschäftigungsduldung gemäß §60d Abs. 1 Aufenthaltsgesetz können auf Antrag eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhalten. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular (PDF, 351,6 KiB)
  • Kopie der Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Bitte lassen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde auf der Bescheinigung bestätigen, dass es sich um eine Duldung gemäß des oben genannten Paragraphen handelt.

Alle anderen Personen in Duldung haben keinen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Für diesen Personenkreis bietet das Landratsamt Böblingen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration geförderte Kurse an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle Sprachförderung.

Adresse Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Friedrich-List-Str.3
38820 Halberstadt

Aufenthalt § 24/ § 25 Aufenthaltsgesetz

Personen im laufenden Asylverfahren können auf Antrag eine Berechtigung zum Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

Adresse Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Friedrich-List-Str.3
38820 Halberstadt

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAMF und dem Sozialministerium:

Logo Ministerium
Logo Bundesamt für Migration und Flüchtlinge