Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung

Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Böblingen ist das Landratsamt. Die Großen  Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.

Örtliche Verkehrsbehörden sind die Bürgermeisterämter für die Städte und Gemeinden Ehningen, Holzgerlingen mit Altdorf und Hildrizhausen, Rutesheim, Renningen, Weil der Stadt, Gärtringen, Magstadt, Weissach, Schönaich und Weil im Schönbuch für das Stadt- oder Gemeindegebiet mit Ausnahme der Kreis- Landes- und Bundesstraßen.

Die Aufgaben einer Straßenverkehrsbehörde sind vielseitig. Eine Zuständigkeit besteht z.B. für  

Anträge können bei uns bequem per E-Mail unter strassenverkehr@lrabb.de eingereicht werden. 

Übersicht aller Antragsformulare:

Blaue Parkerleichterung  (PDF, 270,5 KiB)

Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung (PDF, 142,5 KiB)

Befreiung Gurt- und Helmpflicht (PDF, 577,1 KiB) 

Handwerkerparkausweis (PDF, 663,3 KiB)

Arbeitsstellen im Straßen- und Gehwegbereich (PDF, 193,9 KiB)

Veranstaltungen auf Straßen (PDF, 1,651 MiB)

NEU seit 01.01.2024: gebietsübergreifend anerkannter Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen

Logo Handwerkerparkausweis

Mit dem Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.
Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.

Er muss am jeweiligen Einsatzort beantragt werden. Für die Einsatzorte Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Mötzingen, Nufringen, Steinenbronn und Waldenbuch ist das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. 

Den Handwerkerparkausweis können Sie hier über service-BW oder mit dem Antragsformular per E-Mail (PDF, 663,3 KiB) an strassenverkehr@lrabb.de beantragen.    

Alle weiteren, wichtigen Informationen finden Sie hier:
Informationen zum Handwerkerparkausweis im Landkreis Böblingen

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehrsbehörde
Parkstr. 16
71034 Böblingen

E-Mail: strassenverkehr@lrabb.de

Bereichsleitung
StVO-Beschilderungen:

Frau Hahn
Tel: 07031 / 663 - 2145

stv. Bereichsleitung
StVO-Beschilderungen,
Güterkraftverkehr:

Herr Keckert
Tel.: 07031 663 - 1097

Großraum-/Schwertransporte, Güterkraftverkehr:
Frau Harrer
Tel.: 07031 663 - 1434

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Frau Becker
Tel.: 07031 663 - 1073

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Herr Klarner
Tel.: 07031 663 - 1401