Fahrzeugverkauf

Tipp: Vor dem Verkauf eines Fahrzeuges sollte dies abgemeldet werden um Missbrauch zu vermeiden.

Tritt ein Halterwechsel bei einem im Landkreis Böblingen registriertem Fahrzeug ein (z. B. bei Verkauf oder Schenkung) hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen.

Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Name, Vorname und vollständige Anschrift des Verkäufers und des Käufers
  • Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung  Teil I und Teil II und die Kennzeichenschilder an den Erwerber übergeben wurden

Hinweis:

Zur Vereinfachung kann eine Kopie des Kaufvertrags oder eine ähnliche Bescheinigung vorgelegt werden, da hier die genannten Daten enthalten sind. Beachten Sie, dass Sie auch noch nach dem Verkauf  bei der Zulassungsstelle der eingetragene Halter sind. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde. Der Erwerber hat unverzüglich bei seiner zuständigen Zulassungsstelle die Umschreibung oder Außerbetriebsetzung  vorzunehmen. 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland verkaufen, muss es vorher abgemeldet werden, damit Ihre Halterpflichten (Kraftfahrzeugsteuer, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) beendet sind. Für den Erwerber besteht dann die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu bringen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen)