Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Feuer und Rauch stellen für Menschen und Tiere stets eine erhebliche Bedrohung für Leben und Gesundheit dar und bringen darüber hinaus meist einen enormen Sachschaden mit sich. "Vorbeugender Brandschutz" befasst sich daher mit allen baulichen und organisatorischen Maßnahmen, um der Entstehung und Ausbreitung eines Schadensfeuers vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr zu ermöglichen.

Diese Belange sind bereits in der Planungsphase von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen (im Rahmen eines Brandschutzkonzepts) abzuarbeiten und werden –falls erforderlich - im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch brandschutztechnische Forderungen ergänzt.

Aber auch bei bestehenden Gebäuden ist es notwendig festzustellen, ob den Erfordernissen des Brandschutzes noch entsprochen wird oder ob eine Anpassung stattfinden muss. Dazu führt das Landratsamt Böblingen in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine sogenannte Brandverhütungsschau durch, um ggfs. bestehende Missstände aufgreifen zu können.

Technische Aufschaltbedingungen BMA – Landkreis Böblingen

Diese Technischen Aufschaltbedingungen (TAB) gelten für die Planung Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) mit Aufschaltung zur Integrierten Leitstelle (ILS) innerhalb des Landkreises Böblingen.
Technische Aufschaltbedingungen BMA – Landkreis Böblingen (PDF, 119,6 KiB)

Rauchwarnmelder

Das sollten Sie beim Kauf beachten:

  • Ausstattung aller Schlafräume (auch Kinderzimmer) sowie Räume mit vielen Elektrogeräten (z.B. Waschküche oder Büro)
  • Rauchwarnmelder sollten über ein CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe "EN 14604" verfügen oder noch besser mit VdS-Prüfzeichen versehen sein
  • LED-Lampe zur Anzeige der Funktionsbereitschaft
  • Testknopf zur Überprüfung von Batterie, Elektronik und Alarm
  • Fertigung aus halogenfreiem Kunststoff
  • Die Montage sollte möglichst einfach sein
  • Der Batteriewechsel sollte früh angezeigt werden (ca. 30 Tage). Besser: Rauchmelder bei denen der Einsatz von Lithium-Batterien (Einsatzzeit: 7,5 - 10 Jahre) möglich ist.
  • Montagesperre, die die Inbetriebnahme ohne eingelegte Batterie verhindert
  • Bei Neubauten: Berücksichtigung der Rauchwarnmelder bei der Planung, um den Einsatz von netzbetriebenen Meldern zu ermöglichen.

Zudem empfiehlt sich, einen Feuerlöscher griffbereit im Haushalt zu haben: Zur wirksamen Bekämpfung von „Entstehungsbränden" in Privathaushalten wird ein tragbares Gerät von 6 kg empfohlen. Es muss der Europäischen Norm EN 3 hergestellt und von einer Prüfstelle zertifiziert sein. Feuerlöscher sind in die Brandklassen A, B, C, D, F eingeteilt, die jeweils angeben, welcher brennbare Stoff sich damit am besten löschen lässt. Einen „Alleslöscher" gibt es nicht, je nach Einsatzgebiet richtet sich auch das Löschmittel. Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Fachbetrieb beraten lassen. Der führt auch die zweijährlich empfohlene Wartung des Gerätes durch. Von Brandschutzsprays in handlichen Dosen wird abgeraten. Sie sind maximal für Kleinstbrände geeignet und in puncto Zuverlässigkeit und Effektivität den Feuerlöschern unterlegen. Weitere Informationen unter: www.rauchmelder-lebensretter.de

Informationen rund um den Brandschutz

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Bauen und Umwelt
Vorbeugender Brandschutz
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Sekretariat
Tel.: 07031 / 663 - 1246
oder - 1274
E-Mail:
bauen-umwelt@lrabb.de