Jagd und Wildtiermanagement

Das Landratsamt ist Untere Jagdbehörde und zuständig für die Erteilung von Jagdscheinen und Fragestellungen rund um die Jagd und das Wildtiermanagement. Die Mitarbeitenden der Unteren Jagdbehörde stehen für Ihre Anliegen zur Jagd gerne zur Verfügung. Zu einzelnen Jagdthemen finden Sie hier weitere Informationen.

Mitarbeitende der unteren Jagdbehörde

Andreas Hank

Sachgebietsleiter Andreas HankLandratsamt BöblingenZimmer D 221Parkstraße 1671034 BöblingenTel.: 07031 / 663-1010Fax: 07031 / 663-1029E-Mail: a.hank@lrabb.de

Sprechzeiten:Mo - Fr 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Zuständigkeit:

  • Forstliche Dienstleistungen im Körperschafts- und Privatwald
  • Büroorganisation
  • Kreishaushalt
  • Arbeitssicherheit
  • EDV-Beauftragter
  • Jagdverwaltung
  • Ausbildung von Praktikanten und Studierenden
  • Bodenschutzkalkung
  • Wildtierbeauftragter
Julika Heinz

Julika Heinz
Landratsamt BöblingenZimmer D 216Parkstraße 1671034 BöblingenTel.: 07031 / 663-1018Fax: 07031 / 663-1029E-Mail: j.heinz@lrabb.de

Sprechzeiten:Mo 08:30 - 12:00 UhrDo 08:30 - 12:00 Uhr

Zuständigkeit:

  • Jagdscheine
  • Führung des forstlichen Flächenverzeichnisses
  • Abrechnung von Harvestereinsätzen
Anja Haug

Anja Haug
Landratsamt Böblingen
Zimmer D 216
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Tel.: 07031 / 663-1016
Fax: 07031 / 663-1029
E-Mail: a.haug@lrabb.de

Sprechzeiten:
Mo, Di und Do 08:30 - 12:00 Uhr

Zuständigkeit:

  • Jagdscheine

Jagdscheinverlängerung 2026

Zur Verlängerung Ihres Jagdscheins können Sie die Antragsunterlagen per Post oder per E-Mail einschicken. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wir rechnen dieses Jahr wieder mit einer normalen Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen, je nachdem wie viele Jagdscheine gleichzeitig eingehen.

Wichtig für eine zügige Bearbeitung ist, dass Sie uns die vollständigen Unterlagen abgeben. Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen.
Folgenden Unterlagen gehören zum Antrag:

  • Antragsformular (PDF, 225,7 KiB)
  • Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung
  • Personalausweis in Kopie (mit Vorder- und Rückseite)

    Hinweis: Wenn im Jagdscheinheft kein Platz mehr für weitere Verlängerungen ist, muss ein Passbild per Post eingeschickt werden.

Auf der Versicherungsbescheinigung muss der Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme und die Versicherungsdauer ersichtlich sein. Die Rechnung des Versicherers benötigen wir nicht. Bei einer Verlängerung um 3 Jahre muss die Versicherung mindestens die Zeit bis zum 31.03.2029 abdecken. Bei einer Verlängerung um 1 Jahr muss die Versicherung mindestens die Zeit bis zum 31.03.2027 abdecken.

Wir erproben gerade ein Verfahren zur digitalen Abwicklung der Jagdscheinverlängerung. Hierbei können Sie die Unterlagen per E-Mail einreichen. Die Formulare müssen grundsätzlich digital ausgefüllt oder eingescannt werden. Handyfotos werden nicht akzeptiert. Die Verlängerung erfolgt dann durch ein selbstklebendes Dokument, das Sie an die entsprechende Stelle im Jagdschein einkleben können.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir einzelne Anfragen nach dem Verfahren oder dem Bearbeitungsstand einzelner Jagdscheine mit der vorhandenen Arbeitskapazität nicht persönlich beantworten können. Bitte sehen Sie von solchen Anfragen daher ab.

Jagd

Beantragung von Jagdscheinen (Verlängerung und Erstausstellung)

Ihre Briefsendungen richten Sie bitte an: 
Landratsamt Böblingen
- Untere Jagdbehörde -
Parkstraße 16
71034 Böblingen

E-Mail: ujb@lrabb.de

Folgende Dokumente müssen zur Beantragung der Verlängerung bzw. des ersten Jagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden:

  • Antragsformular (PDF, 225,7 KiB)
  • Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflicht
  • Personalausweis in Kopie (mit Vorder- und Rückseite)
  • Jagdscheinheft (bei Verlängerung)
  • Passbild (bei Verlängerung nur wenn das Jagdscheinheft voll ist)

Für die Beantragung des ersten Jagdscheins müssen der Unteren Jagdbehörde zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden: 

  • Prüfungszeugnis (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie)
  • Passbild 

Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen.
Rechtsgrundlage: Gebührenverordnung des Landratsamts Böblingen; § 28 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Drei-Jahresjagdschein: 299 € (Gebühr 149 € + Jagdabgabe 150 €)
Jahres- und Jugendjagdschein: 125 € (Gebühr 75 € + Jagdabgabe 50 €)
Tagesjagdschein: 100 € (Gebühr 75 € + Jagdabgabe 25 €)
Eintrag von Jagdpachtflächen in den Jagdschein: 24 €  

Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für Jagdförderung, jagdliche Forschung, wildbiologische Forschung und Wildschadensverhütung

Eine persönliche Vorsprache ist für die Jagdscheinverlängerung nicht notwendig. Für bestimmte Einzelfälle (z. B. Eintrag von Pachtflächen) ist eine Terminvereinbarung möglich.

Unter dem folgenden externen Link haben Sie die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen: Terminbuchung

Wildtierbeauftragter

Der Wildtierbeauftragte des Landkreises Böblingen ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Themen Wildtiere und Jagd. Insbesondere bei Wildtieren im Siedlungsbereich und Wolfssichtungen bzw. Wolfsrissen können Sie sich an den Wildtierbeauftragten wenden. 

Wildtierbeauftragter des Landkreises Böblingen

Andreas Hank

Andreas Hank
Landratsamt Böblingen- Forsten -
Zimmer D221
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Tel.: 07031 / 663-1010
Fax: 07031 / 663-1029

Sie haben ein Wildtier gefunden?

Lesen Sie hier die wichtigsten Infos zum Umgang mit aufgefundenen Wildtieren: Infoblatt Wildtier gefunden (PDF, 496 KiB)

Wildtiere im Siedlungsraum

Immer wieder kommt es vor, dass Wildtiere auch in menschlichen Siedlungen auftauchen. Hier finden sie Versteckmöglichkeiten, Nahrung und haben nur wenig Fressfeinde. Zusammengefasst: Sie finden hier einen passenden Lebensraum.

Grundsätzlich müssen wir das bis zu einem gewissen Maß akzeptieren und lernen damit umzugehen. Wenn wir bestimmte Regeln und Verhaltensweisen beachten, können wir dafür sorgen, dass uns die Tiere nicht zu sehr bedrängen oder stören.

Wenn die Tiere aber anfangen, in Gebäude einzudringen oder Schäden zu verursachen, gibt es auch die Möglichkeit, sie mittels einer Falle zu fangen. Dafür ist eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde erforderlich. Zur Durchführung der Fallenjagd wird in der Regel ein Stadtjäger beauftragt. Für eine unabhängige Beratung wenden Sie sich am besten an den Wildtierbeauftragten.

Weitere Infos und präventive Maßnahmen (PDF, 178,5 KiB)

 Antragsformular Jagd im Befriedeten Bezirk (PDF, 148,7 KiB)

Stadtjäger

Stadtjägerinnen und Stadtjäger sollen in Fragen des Wildtiermanagements und zu Wildtieren im Siedlungsbereich beraten. Sie ermöglichen neben der Beratung und Umsetzung von Managementkonzepten auch ein schnelles, situationsangepasstes Eingreifen – auch mit jagdlichen Mitteln - ohne vorgelagertes Verwaltungsverfahren im Rahmen der Beauftragung. Aufgrund der stetig zunehmenden innerörtlichen Konflikte mit Wildtieren, insbesondere mit Fuchs und Marder, bietet die gesetzliche Regelung einen bürgerfreundlichen Lösungsansatz. Stadtjägerin und Stadtjäger sind nicht nur Netzwerkpartner des Wildtierbeauftragten, sondern stehen mit ihrer Funktion auch allen Organisationen und ehrenamtlichen Helfern im Umgang mit Wildtieren unterstützend zur Verfügung.

Die Stadtjäger werden bei Vorliegen einer entsprechenden jagdlichen Zusatzausbildung auf Antrag durch die untere Jagdbehörde anerkannt. Nach Anerkennung können sie von den Kommunen eingesetzt werden und sind dann - sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen - zur Jagdausübung im befriedeten Bezirk berechtigt. Die Beauftragung der Stadtjäger erfolgt durch den Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerin bzw. deren Nutzungsberechtigte.

Wildtierschützer

Wildtierschützerausweise können bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden. 

Für die Beantragung benötigen Sie: 

Nachtsichttechnik

Für den Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen (Dual-Use-Geräte) sind keine behördlichen Beauftragungen mehr notwendig. Die Verantwortung für den gesetzeskonformen Einsatz der jeweiligen Geräte liegt beim Benutzer.

Wildfleisch

Wild gehört zu den noch wenigen naturbelassenen Nahrungsmitteln unserer Zeit. Wildbret ist ein besonders wohlschmeckendes Fleisch, das sich durch einen niedrigen Fett- und Cholesterinanteil auszeichnet und einen hohen Gehalt an Eiweiß, Eisen, Vitaminen und Mineralstoffen aufweist. Der vorzügliche Fleischgeschmack ist durch die natürliche Lebensweise des Wildes unverwechselbar.

Bildercollage zu Wildtieren

Regionales Wildfleisch (Wildbret) kann über folgende Homepage www.wild-auf-wild.de oder beim Landesforstbetrieb ForstBW unter schoenbuch@forstbw.de bezogen werden. 

Veterinäramt

Beim Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung am Landratsamt Böblingen erhalten Sie weitere Informationen zu bspw. Trichinenproben, Tierseuchenprävention, uvm.

Waffen

Für waffenrechtliche Fragen (z.B. Eintragung neuer Waffen oder Anbauteile, Aufbewahrung von Waffen usw.) wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde am Landratsamt (Kreispolizeibehörde) bzw. bei den großen Kreisstädten Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen.

Fischerei

Die Untere Fischereibehörde ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Fragen zu Ihrem Fischereischein beantwortet das für Sie zuständige Bürgermeisteramt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg oder den Kreisfischereivereinen Böblingen und Sindelfingen. 

Kollage von Jagdbildern