Bodenbörse

Bei Baumaßnahmen anfallender, unvermeidbarer Erdaushub sollte zur Schonung des knappen Deponieraums sinnvoll wiederverwertet werden. Mit der Bodenbörse bietet der Landkreis Böblingen gewerblichen und privaten Bauherren wie auch Kommunen die Unterstützung bei der Unterbringung von anfallendem Erdaushub oder bei der Beschaffung von benötigtem Auffüllmaterial an.

Das Landratsamt prüft unter umweltrechtlichen Gesichtspunkten die Rahmenbedingungen am Anfall- oder Einbauort sowie die Eignung des angebotenen Aushubs bzw. die Anforderungen an benötigtes Bodenmaterial für die vorgesehenen Verwertungszwecke. Hierbei übernimmt der Landkreis ausschließlich eine Vermittlerrolle, um Anbieter und Nachfrager von Erdaushub zusammenzubringen. Die privatrechtlichen Modalitäten (Preise, Logistik, bautechnische Eignung etc.) regeln diese selbst. Vermittelt wird ausschließlich unbelasteter Bodenaushub ohne Störstoffe.

Als Grundlage für die Vermittlung benötigt das Landratsamt folgende Informationen:

  • Adressdaten des Anbieters/Interessenten
  • Zeitfenster Verfügbarkeit/Bedarf
  • Ort der Aushubmaßnahme bzw. des Bedarfs an Erdaushub (Lagepläne, Flurstücke)
  • Beschreibung (z.B. Oberboden) und Menge (m3) der betreffenden Materialien
  • Beschreibung der Baumaßnahme bzw. des Verwertungszwecks
  • Eventuell Nachweise, Gutachten, Analysen etc.

Die erfolgreiche Vermittlung schließt nicht eine Genehmigung der betreffenden Verwertung mit ein. Ggf. sind hier vom Bauherrn oder vom Verwerter noch vorhabensbezogene Anträge zu stellen. Für Auffüllvorhaben auf landwirtschaftlichen Flächen zum Zweck der Bodenverbesserung finden Sie das betreffende Antragsformular bzw. das entsprechende Merkblatt unter folgendem Link:

Weitere Informationen zum Erfordernis einer Genehmigung Ihres Vorhabens wie auch zur Vermittlung von Bodenaushub erhalten Sie unter:

Landratsamt Böblingen,
Bauen und Umwelt
Fachbereich Gewässer und Bodenschutz
Alexander Widmaier
Gebäude D, Zimmer 310
Tel.: 07031 / 663 - 2245
Email: a.widmaier@lrabb.de

Wir weisen darauf hin, dass der Landkreis Haftungs- und Gewährleistungsansprüche ausschließt. Die Vermittlung von Bodenaushub im Rahmen der Bodenbörse erfolgt unter Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).