Führerschein ersetzen - wegen Verlust oder Diebstahl

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Bei Antragstellung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die die Polizei darauf hinweist, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Ersatzbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

Hinweis: Der Ersatzführerschein kann auch als Expresslieferung bestellt werden. Hierbei fallen zusätzliche Kosten an.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis
  • Es liegt kein Fahrverbot von einer Bußgeldstelle gegen Sie vor.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Landkreis Böblingen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass (bei Verlust müssen die Personendaten durch ein Bürgerbüro bestätigt werden)
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr!
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sog. Karteikartenabschrift), sofern der vorherige Führerschein nicht in Böblingen ausgestellt wurde
  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins (PDF, 720,1 KiB)
  • Verlustanzeige/Diebstahlsanzeige mit Aktenzeichen von der Polizei (bei Diebstahl)

Vorgehen

  • Wenn Sie alle benötigten Unterlagen haben, müssen Sie den Antrag für den Ersatzführerschein (bei Diebstahl mit Polizeianzeige) bei der Führerscheinstelle abgeben (per Post zuschicken oder in den Briefkasten am LRA Böblingen einwerfen). Ein persönliches Erscheinen ist in diesem Fall nicht nötig!
  • Der Ersatzführerschein wird Ihnen nach Fertigstellung zugeschickt.
  • Nur für die Antragstellung bei einem Verlust (ohne Diebstahlsanzeige von der Polizei) des Führerscheins müssen Sie persönlich vor Ort sein. Eine postalische Antragstellung ist in diesem Fall nicht möglich!
    Hinweis: Auf der Rückseite des Formulars müssen Sie Angaben zum Verlustdatum, Verlustort, Umstände des Verlusts, etc. machen.

Bearbeitungsdauer

  • Der Ersatzführerschein wird sofort ausgestellt.
  • Ihr regulärer Führerschein ist in etwa vier bis sechs Wochen fertig.
  • Per Express‐Antrag ist Ihr regulärer Führerschein in etwa einer Woche fertig. 

Kosten

  • Ersatzführerschein
    Kosten: 40 Euro
    Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt
    Weitere Informationen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragsstellung zahlen müssen.
  • Zuschlag für Expressbestellung
    Kosten: 20,50 Euro
    Weitere Informationen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragstellung bezahlen müssen.
  • Eidesstatliche Versicherung (nur bei Verlust) 
    Kosten: 30,70 €
    Weitere Informationen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragstellung bezahlen müssen.
  • Direktversandt
    Kosten: 7,00 €
    Weitere Informationen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragstellung bezahlen müssen.

Rechtsgrundlage

  • § 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Ausfertigung des Führerscheins
  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein

Weitere Hinweise finden Sie hier