Blauzungenkrankheit

Am 13.10.2023 bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) erstmals eine Infektion mit dem Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV-3) in Deutschland. Betroffen ist eine Schafhaltung im Kreis Kleve (NRW, Nordrhein-Westfalen). Eine weitere Ausbreitung – insbesondere in NRW – ist zu befürchten. Vor allem Schafe, Ziegen und Rinder mit BTV-typischen Symptomen sollten auf eine mögliche Infektion untersucht werden. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 verlieren betroffene Regionen den Status „seuchenfrei“. Hieraus würden zwangsläufig Handelsbeschränkungen für die betroffenen Regionen resultieren. Typische Symptome sowie weitergehende Informationen zur Blauzungenkrankheit können den unten verlinken Dokumenten entnommen werden. Seit dem 18. Juli 2022 hat die EU-Kommission für das gesamte Land Baden-Württemberg den Status "seuchenfrei" in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt. Unabhängig von oben aufgeführtem BTV-3-Nachweis besteht für Baden-Württemberg weiterhin ein hoher Infektionsdruck aus angrenzenden Regionen (insbesondere aus Frankreich und der Schweiz), sodass ein erneuter Eintrag der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg nicht ausgeschlossen werden kann. Um den Freiheitstatus nicht zu gefährden, ruft das MLR die Landwirtinnen und Landwirte im Land unverändert nachdrücklich dazu auf, freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus zu impfen (Serotypen BTV-4 und BTV-8). Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit auch weiterhin finanziell (siehe Dokumente „Pressemitteilung des Ministeriums zur BTV-Impfung“ und „Impfzonen Zuschüsse“). Aufgrund der Tatsache, dass das Virus durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird, ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung der Seuche nur durch eine vorbeugende Impfung möglich. Für den Fall eines erneuten Ausbruchs würden Restriktionszonen mit einem Mindestradius von 150 Kilometer eingerichtet. Empfängliche Tiere könnten aus einer Restriktionszone nur dann verbracht werden, wenn sie einen gültigen Impfstatus gegen den jeweiligen Serotyp der Blauzungenkrankheit haben oder negativ darauf untersucht worden sind. Aus vorgenannten Gründen ist die Blauzungenimpfung weiterhin zwingend erforderlich und sinnvoll.