Altlasten

Bodenschutz- und Altlastenkataster

Das Landratsamt Böblingen erfasst seit 1995 systematisch und flächendeckend Flächen auf denen Untergrundverunreinigungen vorliegen können im Bodenschutz- und Altlastenkataster. Als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde veranlasst das Amt für Bauen und Umwelt notwendige Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen, berät Bürger, Unternehmen und Gemeinden und legt auf erfassten Flächen den weiteren Handlungsbedarf fest.

Weitere Informationen finden Sie auf diesem Flyer (PDF, 3,083 MiB), Auskünfte aus dem Kataster können Sie mit diesem Antragsformular (PDF, 594,7 KiB)  oder über SERVICE BW Online beantragen.

Informationen für Bauherren und Grundstücksverkäufer

Mit dem Erwerb von Grund und Boden übernimmt der Käufer auch die Verantwortung für das Grundstück. Stellt sich heraus, dass das Grundstück mit Schadstoffen belastet ist, sinkt es erheblich im Wert. Neben dem Verursacher der Verunreinigung haftet der Eigentümer auch für die Beseitigung von Umweltgefahren – mit allen finanziellen Risiken, die damit verbunden sind.

Gibt es mehrere Verantwortliche, hat die Behörde denjenigen zu Maßnahmen zu verpflichten, der am schnellsten und besten zur Gefahrenabwehr in der Lage ist. Hierbei gibt es kein Rangverhältnis, wonach zuerst der Verursacher und dann erst der Eigentümer heranzuziehen ist. Gerade bei Altlasten sind Verursacher oft nicht mehr feststellbar und nicht mehr greifbar. Aufwendige und teure Sanierungsarbeiten zu Lasten des Eigentümers können die Folge sein. Vereinbarungen über die Haftung für Altlasten in zivilrechtlichen Verträgen haben grundsätzlich keine Auswirkung auf die Frage, wer nach dem Gesetz letztlich für die Altlasten einzustehen hat.

Zusätzliche Informationen bietet auch die Broschüre (PDF, 8,919 MiB)der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz,  Baden-Württemberg (LUBW)

Was man beim Grundstückserwerb beachten sollte

Neben der Einholung einer Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster ist die Kenntnis der Vornutzung auf einem Gelände der wichtigste Schutz vor dem ungewollten Erwerb einer Altlast.

Bedeutende Fragen hinsichtlich möglicher Altlasten

  • Wurde das Gelände in früherer Zeit industriell oder gewerblich genutzt?
  • Wurde dabei mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen?
  • Wurde auf dem Gelände früher Abfall entsorgt oder gelagert?
  • Wurde dort früher eine "Müllkippe" betrieben?
  • Handelt es sich um eine ehemaligen Steinbruch, der (möglicherweise) mit Abfällen verfüllt wurde?
  • Wurde das Gelände in früherer Zeit mit Abfällen oder Produktionsrückständen, z.B. zur Nivellierung von Geländeunebenheiten oder zur Verfüllung von Trichtern und Senken aufgefüllt?

Über die Vornutzung informieren

  • der Verkäufer,
  • die Gemeinde,
  • die Grundstücksnachbarn und Ortskundige wegen möglicher Ablagerungen von Abfällen oder Produktionsrückständen,
  • die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde, i.d.R. das zuständige Landratsamt.

Wissen um die vorherige Nutzung eines Grundstücks schützt vor altlastbedingten finanziellen Risiken und beim Grundstückserwerb. Informieren Sie sich!

Kontakt

Landratsamt BöblingenBauen und UmweltParkstraße 1671034 Böblingen

Markus Friedrich

Bereichsleiter:
Markus Friedrich
Tel: 07031 / 663 - 1702
E-Mail: m.friedrich@lrabb.de

Sekretariat:
Tel.: 07031 / 663 - 1710
oder -1339
E-Mail:
bauen-umwelt@lrabb.de