Opferpension
Opferpension, auch SED-Opferrente genannt, ist eine monatliche Zuwendung für Opfer rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehungen in der ehemaligen DDR.
Details zur Opferrente
- Voraussetzungen: Die Opferrente wird an Betroffene gezahlt, die aufgrund politischer Verfolgung in der DDR rechtsstaatswidrig inhaftiert waren.
- Zahlungshöhe: Die Opferrente beträgt derzeit 400,00 EURO monatlich
- Auszahlung: Die Opferrente wird monatlich im Voraus gezahlt, beginnend mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat.
- Antragsverfahren: Der Antrag auf Opferrente kann bei den zuständigen Behörden gestellt werden.
- Zweck: Die Opferrente soll die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der politischen Verfolgung ausgleichen.
Hinweise
Für die Opferrente ist das Landratsamt in Ihrem Fall nur zuständig, wenn Sie als ehemaliger politischer Häftling anerkannt und im Besitz einer entsprechenden Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) sind. Wenn Sie lediglich einen Rehabilitierungsbeschluss besitzen, wenden Sie sich bitte an die Landesjustizverwaltung, in deren Bereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist.
Sie haben eine Frage?
Wenn Sie Fragen zur Opferpension haben, stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung. Ansprechpartnerin: Verena Heeling, 07031 663-1131 Mo-Fr Vormittag.
Zusätzliche Informationen:
- Die Opferrente wird nicht besteuert.
- Neben der Opferrente gibt es auch eine Kapitalentschädigung für Opfer des SED-Regimes.
- Das Bundesgesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR hat die Voraussetzungen für den Bezug der Opferrente vereinfacht. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet ab 01.07.2025 keine mehr statt.
- Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur unterstützt die Aufarbeitung von SED-Unrecht und bietet Beratungsstellen für Opfer und Betroffene an.