Artenschutz bei Baumaßnahmen
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen, was bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten im Bereich des Artenschutzes zu beachten ist. Denn…
Artenschutz gilt überall – auch innerorts!
Viele der Tiere, die betroffen sein können, sind besonders, teils auch streng geschützt. Für sie gelten die Verbote nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz, die vom Vorhabenträger einzuhalten sind.




