Siebenschläfer

Siebenschläfer in Dachrinne

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Siebenschläfer, der wie die Haselmaus und der Gartenschläfer, zur Familie der Bilche gehört. Alle Bilche stehen unter besonderem, Haselmäuse sogar unter strengem Artenschutz.

Achtung – hier gilt u.a. § 39 Bundesnaturschutzgesetz: Demnach ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie auch die Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Wussten Sie, dass ...

Siebenschläfer auf Harke
  • Lebendfallen zum Fangen von Bilchen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde und nur von geschultem Fachpersonal mit Fallensachkundenachweis aufgestellt werden dürfen? Das eigenmächtige Fangen ist verboten und strafbar.
  • Störungen im Winterschlaf für Bilche tödlich enden können?
  • Bilche und andere Kleintiere häufig in ungesicherte Regentonnen/ tiefe Gefäße gelangen und dort ertrinken können?
  • Bilche, obwohl Sie zu den Nagetieren gehören, kaum nagen und weniger Fraßschaden am Haus anrichten als beispielsweise Mäuse?
  • Siebenschläfer eine wichtige Rolle im Ökosystem einnehmen und beispielsweise Pflanzen über Samen verbreiten?

Sind Siebenschläfer gefährlich?

Siebenschläfer klettert am Seil

Siebenschläfer sind scheu und harmlos. Fühlen sie sich bedroht, drohen sie, bevor sie beißen. Als Krankheitsüberträger spielen sie in Deutschland kaum eine Rolle.

Geben Sie den Bilchen eine Chance: Durch den Verlust ihrer Lebensräume suchen Siebenschläfer Schutz in der Nähe des Menschen. Bieten Sie ihnen Ersatzquartiere und prüfen Sie, ob ein Zusammenleben möglich ist – oft lassen sich für beide Seiten gute Lösungen finden.

Über mögliche Beratungsangebote können Sie sich unter der Rubrik „Kontakt zur Fachberatung“ informieren.

  • Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
  • ifex - Gründung BW
  • IHK Stuttgart
  • Gründung Kreissparkasse Böblingen

Wie leben Siebenschläfer?

Schlafender Siebenschläfer

Siebenschläfer ...

  • leben vor allem in Laubmischwäldern und Streuobstwiesen, nutzen aber auch Nistkästen oder Hohlräume in Gebäuden als Ersatzquartiere.
  • ernähren sich überwiegend vegetarisch von Früchten, Nüssen und heimischem Obst.
  • sind sehr standorttreu (Aktionsradius wenige hundert Meter).
  • sind in der Zeit von Mai bis Oktober aktiv.
  • Weibchen ziehen die Jungen allein groß: nach rund 30 Tagen Tragezeit werden, meist im August, 4–6 Junge geboren. Im Spätsommer suchen diese sich ein neues Quartier.
  • halten von Oktober bis ca. Mitte / Ende Mai Winterschlaf.

Siebenschläfer im Haus, was nun?

Grafik

Vorbeugende Maßnahmen

Siebenschläfer im Nistkasten
  • Machen Sie es dem Siebenschläfer draußen attraktiv (naturnaher Garten) und drinnen unattraktiv. Entfernen Sie dazu bspw. alles Kuschelige wie z.B. loses Dämmmaterial oder hängende Taschen aus dem Dachboden oder decken Sie diese ab.
  • Errichten Sie Trinkstellen im Freien und sichern Sie diese ab (z.B. Ast in der Regentonne), so dass evtl. hineingefallene Tiere wieder herausklettern können.
  • Stellen Sie im Garten Nistkästen (Loch Ø 4 cm) als Ersatzquartier zur Verfügung.
  • Schneiden Sie Äste, die ans Haus ragen, großzügig zurück. Entfernen Sie Kletterhilfen wie bspw. Rankgerüste.
  • Verschließen Sie potenzielle Zugänge, durch die sich kleine Nager zwängen können, nachdem Sie vorher sichergestellt haben, dass keine Siebenschläfer anwesend sind.
  • Vermeiden Sie im Haus Zugang zu Wasser und Vorräten.

Ist eine Umsiedlung erforderlich?

Neugieriger Siebenschläfer

Eine Umsiedlung ist meist nicht erforderlich. Ist sie nach Einschätzung der Fachberatung notwendig, wird sie durch die untere Naturschutzbehörde bei zwingenden Gründen, etwa bei hygienischen Problemen oder Gefahr für Mensch und Tier, genehmigt. Eine Umsiedlung ist nur dann sinnvoll, wenn anschließend alle Zugänge verschlossen werden, um ein Nachrücken anderer Tiere zu verhindern. Die Kosten für Fang, Umsiedlung und Verschluss der Zugänge sowie weitere evtl. notwendige Maßnahmen trägt die betroffene Person.

Kontakt zur Fachberatung

Kontaktieren Sie vorzugsweise die genannte ehrenamtliche Fachberatung, die die untere Naturschutzbehörde bei der Einschätzung des Sachverhaltes unterstützt. Die genannte Fachberatung ist kostenlos.

Kontakt zur Fachberatung
• Marion Gensler, ehrenamtliche Fachberatung, bilcheBoeblingen@gmx.de
• Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, Untere Naturschutzbehörde, 07031 663-2330, Landwirtschaft-Naturschutz@lrabb.de