Rote Kennzeichen für Händler

Zugelassene Fahrten sind ausschließlich: 

  • Prüfungsfahrten
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der verantwortlichen Person im Original oder Kopie
  • Weichen Geschäftsführung und verantwortliche Person voneinander ab, zusätzliche Ausweiskopie Geschäftsführer
  • Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat 
  • Behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Heimatgemeinde)
  • Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug
  • Ggf. Bevollmächtigung Ihrer Firma
  • Versicherungsnachweis für rote Kennzeichen (7-stelliger eVB-Code)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Stellplatznachweis (Mietvertrag)

Bitte beachten Sie:


Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 6-8 Wochen!

Merkblatt

Wartezeiten


Leider kann es aufgrund des großen Kundenaufkommens zu längeren Wartezeiten in unserer Infohotline kommen. Wir bitten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen.

Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr