Wolfsmanagement und Herdenschutz

Schleichender Wolf

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Wolfsmanagement und Herdenschutz sowie verschiedene Kontaktmöglichkeiten.

Die zentrale Ansprechperson bei Fragen rund um das Thema Wolf und bei einem Rissereignis ist unser Wildtierbeauftragter Andreas Hank unter 07031 663-1010 (weiteres unter Jagd und Wildtiermanagement).

Bei Sichtung und weiteren Hinweisen, insbesondere beim Verdacht auf einen Nutztierriss, können Sie sich auch an den Arbeitsbereich Luchs und Wolf des FVA-Wildtierinstituts wenden, gern auch telefonisch unter 0761 4018-274 (täglich 8–18 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen).

Möglichkeit zur Online-Meldung:

Hinweise auf Luchs oder Wolf können auch über ein Online-Formular auf der FVA-Website gemeldet werden.

Allgemeine Informationen über den Wolf

Nahaufnahme Wolf

Seit dem 2. April 2026 liegt die Zuständigkeit für den Wolf beim Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt BW übernimmt im Auftrag des Umweltministeriums das Monitoring, die Herdenschutzkonzeption und den Bereich Wissenstransfer und Kommunikation zu Wölfen in BW.

Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen und Nutztierrissen finden Sie im Wildtierportal Baden-Württemberg.

Ausführungen zur Rückkehr des Wolfs in Baden-Württemberg, zu seinem Verhalten, zu möglichen Gefahren und zum richtigen Verhalten bei einer Begegnung mit einem Wolf finden Sie kompakt zusammengefasst in der Broschüre "Mensch und Wolf - Wissenswertes zum Leben des Tieres in unserem Kulturraum" (PDF).

Informationen zum Herdenschutz und zur Förderung

Grasende Schafe
  • Informationen zum Herdenschutz und Förderung
  • Die Herdenschutzberatung und die Herdenschutzförderung befinden sich derzeit aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen leider in der Überarbeitung. Vorübergehend nutzen Sie für Förderanfragen weiterhin die hier eingestellten Dokumente.
  • Fragen zum Herdenschutz / Kontakt Herdenschutzberatung per E-Mail oder telefonisch unter 0761 4018-471

Der Landkreis ist zuständig für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen. Voraussetzung ist die Lage der betroffenen Fläche innerhalb des Fördergebiets Wolfsprävention (PDF,5,5 MB).

Das Land empfiehlt einen wolfsabweisenden Schutz (PDF,422 KB) zu installieren und bietet auf Grundlage der Landschaftspflegerichtlinie die Förderung umfangreicher Maßnahmen in einer Höhe von aktuell 100 Prozent an. Anspruch auf Förderung besteht nicht und die Förderung muss beantragt werden. Näheres dazu finden Sie in den obigen Punkten „Informationen zum Herdenschutz und Förderung“ sowie „Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg“.

Das Land unterstützt auf Antrag:

  • Investitionen im Herdenschutzl
  • aufende Kosten für zertifizierte Herdenschutzhunde
  • und den Mehraufwand, der bei der Beweidung von Flächen in der Förderkulisse entsteht.

Die Entschädigung von Schäden aufgrund eines Nutztierrisses durch den Wolf ist ebenfalls möglich. Innerhalb der Wolfschutzkulisse muss aber der bereits erwähnte Grundschutz vorhanden gewesen sein.

Fördermöglichkeiten

Weidezaun

Für die Prüfung von Anträgen, Bewilligung und Abrechnung der Zuwendungen ist im Landkreis Böblingen das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz zuständig. Senden Sie ihre Unterlagen per Post an das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz oder digital direkt an Herrn Klein. Es empfiehlt sich ein vorheriger Austausch.

Folgende Antragsformulare stehen Ihnen zur Verfügung:

Förderung technische Maßnahmen:

Förderung Herdenschutzhunde:

Förderung Mehraufwand Beweidung (für geförderte wolfssichere Zäune):

Tierhalter ohne bisherige Förderung im Rahmen des "Gemeinsamen Antrags":

Wichtig: Kopie des Personalausweises und Nachweis der Bankverbindung (Kopie EC-Karte o.ä.) beifügen