Versicherungswechsel

Bei einem Versicherungswechsel muss die neue Versicherungsgesellschaft der Zulassungsbehörde die neuen Versicherungsdaten elektronisch übermitteln. Nur im Falle eines nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutzes kann die eVB-Nummer vorgelegt und manuell erfasst werden.

Sollte eine Anzeige über das Ende des Versicherungsschutzes der alten Versicherungsgesellschaft vor der Vorlage der neuen Bestätigung bei der Zulassungsbehörde eingehen, muss die Zulassungsbehörde unverzüglich eine kostenpflichtige Betriebsuntersagung für Ihr Fahrzeug anweisen.

Der Versicherungswechsel ist gebührenfrei.

Wartezeiten


Leider kann es aufgrund des großen Kundenaufkommens zu längeren Wartezeiten in unserer Infohotline kommen. Wir bitten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen.

Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr