Wiederzulassung

Wenn Sie ein abgemeldetes (außer Betrieb gesetztes) Fahrzeug (welches zuvor bereits auf Ihren Namen angemeldet war) wieder zulassen wollen, wird Ihr Antrag auf Wiederzulassung ganz einfach:

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), falls sich Änderungen: 
    • am Kennzeichen oder am Saisonzeitraum
    • am Namen
    • technische Änderungen an der Leistung oder 
    • der Fahrzeugklasse ergeben
    • ihr Fahrzeug vorher außerhalb des Landkreises Böblingen zugelassen war
  • ggf. bisherige Kennzeichen, wenn vorhanden
  • Nachweis über Hauptuntersuchung
  • Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat (siehe Internetseite oder Auslage vor Ort)
  • Versicherungsnachweis (7-stelliger eVB-Code)

Merkblatt

Wartezeiten


Leider kann es aufgrund des großen Kundenaufkommens zu längeren Wartezeiten in unserer Infohotline kommen. Wir bitten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen.

Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr