Adress- & Namensänderung

Ihr Fahrzeug ist bereits im Landkreis Böblingen und auf Ihren Namen zugelassen

Rechtsgrundlage

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 der Fahrzeugzulassungsverordung (FZV) müssen die Angaben in den Fahrzeugpapieren jederzeit den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. 

Erforderliche Unterlagen

Änderung Name

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Geänderter Personalausweis, ggf. Heiratsurkunde
  • Gültige Hauptuntersuchung (Hauptuntersuchungsbericht)

Änderung Adresse

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Geänderter Personalausweis, ggf. Meldebestätigung
  • Gültige Hauptuntersuchung (Hauptuntersuchungsbericht)

Merkblatt

Wartezeiten


Leider kann es aufgrund des großen Kundenaufkommens zu längeren Wartezeiten in unserer Infohotline kommen. Wir bitten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen.

Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr