Zulassung Minderjährige

Eine Zulassung auf Minderjährige ist nur möglich bei nachgewiesener Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis) oder wenn ein Führerschein der Klasse A1 (Leichtkraftrad) oder / BF17 vorliegt und die Zustimmung beider Sorgeberechtigten nachgewiesen ist. Wenn nur ein  Sorgeberechtigter benannt ist, wird ein entsprechender Nachweis (Negativbescheinigung) benötigt. Der Zulassung ist ebenfalls das ausgefüllte Formular Minderjährigen (PDF,43 KB) und die Personalausweise/Reisepässe der Sorgeberechtigter vorzulegen.

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Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr