Rote Oldtimer-Kennzeichen

Zugelassene Fahrten sind ausschließlich: 

  • Prüfungsfahrten
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
  • Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
  • Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat 
  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Heimatgemeinde)
  • Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug
  • Versicherungsnachweis für rote Kennzeichen (7-stelliger eVB-Code)
  • Fahrzeugbrief, wenn nicht vorhanden Datenblatt einer amtlich anerkannten Prüforganisation zzgl. Eigentumsnachweis
  • Nachweis über Oldtimerabnahme nach § 23 StVZO (Gutachten)
  • Nachweis Hauptuntersuchung oder Vollgutachten nach § 21 StVZO 

Achtung: 

  • Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und der Pflege des „Kfz-technischen  Kulturgutes“ dienen.
  • Regelbearbeitungsdauer: ca. 10 Wochen.

Merkblatt

Wartezeiten


Leider kann es aufgrund des großen Kundenaufkommens zu längeren Wartezeiten in unserer Infohotline kommen. Wir bitten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen.

Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr