Verlust der Zulassungsbescheinigung

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2/Fahrzeugbrief, muss zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung abgenommen werden. Sie als Fahrzeughalter müssen in diesem Fall zwingend persönlich bei uns vorbeischauen. Die Aufbietung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil 2 durch das KBA dauert ca. 3-4 Wochen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief kann daher erst nach erfolgter Aufbietung ausgestellt werden. 

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein bei Verlust Fahrzeugbrief
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
  • Nachweis über Hauptuntersuchung
  • Ggf. Eidesstattliche Versicherung
  • Anzeigenaufnahme der Polizei bei Diebstahl 

Merkblatt

Wartezeiten


Leider kann es aufgrund des großen Kundenaufkommens zu längeren Wartezeiten in unserer Infohotline kommen. Wir bitten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen.

Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr