Handel und Besitz heimischer und exotischer Arten
Der Schutz bedrohter Arten ist von entscheidender Bedeutung, um die biologische Vielfalt zu bewahren und das Gleichgewicht in unseren Ökosystemen zu erhalten. Daher unterliegen bestimmte Tiere und Pflanzen strengen Schutzbestimmungen. Wenn Sie beabsichtigen geschützte Arten zu halten, zu kaufen oder mit diesen zu handeln, ist es notwendig, diese Aktivitäten bei Ihrer zuständigen Meldebehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart, anzuzeigen und genehmigen zu lassen.
Auf der Website der Regierungspräsidien finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie die erforderlichen Anmeldungen vornehmen können. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern trägt auch dazu bei, den illegalen Handel und die unkontrollierte Verbreitung geschützter Arten zu verhindern.
Über die Regierungspräsidien Baden-Württembergs erhalten Sie als Halter und/oder Züchter artgeschützter Tiere zudem umfassende Informationen, auch zu den in Ihrem Fall erforderlichen Melde- und Dokumentationspflichten.
Ihre Kontaktpersonen beim Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 55) sind:
- für Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben A – L, Stefan Dorsch
- für Halterinnen und Halter von geschützten Tieren Buchstaben M – Z, Larissa Mende
artenschutz@rps.bwl.de
0711 / 904-15555
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstags: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstags: 9.30 – 11.30 Uhr
Jeder, der Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, muss unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang von Tieren schriftlich anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen. Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden des Tieres. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Tier um eine geschützte Art handelt bzw. zu welcher Schutzkategorie Ihr Tier gehört, kann Ihnen Ihr Händler / Züchter oder die untere Naturschutzbehörde Auskunft geben.
Über das Online-Portal „Melde– und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ können die erforderlichen Angaben gemacht werden (Informationen zu MelBA-online).

