Zulassung Neufahrzeug

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
  • Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat (hier oder Auslage vor Ort)
  • Zulassungsbescheinigungen Teil 2 (Fahrzeugbrief) 
  • COC-Papier / EG-Übereinstimmungserklärung
  • Ist noch keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ausgestellt, benötigen wir zusätzlich zum COC-Papier/EG-Übereinstimmungserklärung den Kaufvertrag oder die Rechnung. Weiterhin benötigen wir in diesem Fall eine Bestätigung vom Händler, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Papiere erstellt wurden. Das Fahrzeug müssen Sie dann bitte zur Identifizierung auch bei uns vorführen. 
  • Ggf. Bevollmächtigung

Merkblatt

Wartezeiten


Leider kann es aufgrund des großen Kundenaufkommens zu längeren Wartezeiten in unserer Infohotline kommen. Wir bitten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen.

Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr