Zulassung Importfahrzeug

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
  • Zulassungsbescheinigung(en) aus dem (EU-/EWR-Ausland)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier des Herstellers im Original) oder ein entsprechendes Datenblatt
  • Kaufvertrag
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat (siehe Internetseite oder Auslage vor Ort)

Bei Fahrzeugen aus nicht EU-/EWR Statten (Drittländern) zusätzlich: 

  • Verzollungsnachweis/Unbedenklichkeitsbescheinigung Zoll
  • Nachweis über eine Betriebserlaubnis, z.B. EG-Typgenehmigung, nachgewiesen durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier des Herstellers im Original), ansonsten Gutachten nach § 21 STVZO
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (ist ein Gutachten nach § 21 
  • STVZO vorhanden, benötigen Sie kein separates Hauptuntersuchungsgutachten nach § 29 STVZO
  • Achtung: Fahrzeugpapiere müssen grundsätzlich auf Deutsch übersetzt sein
  • Ggf. muss das Fahrzeug zur Identifikation vorgefahren werden

Allgemeiner Hinweis: 

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht jeden Einzelfall darstellen kann. Eventuell werden vor Ort weitere Unterlagen/Nachweise benötigt, da sich - je nach Herkunftsland - Abweichungen ergeben können. Hierzu beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörde Sie gerne vor Ort oder vorab per E-Mail unter zulassung@lrabb.de.

Merkblatt:

Wartezeiten


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Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr