Bußgeldstelle
Die Bußgeldstelle des Landkreises Böblingen ist für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aus sämtlichen Lebensbereichen – von Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu Verstößen gegen das Landeswaldgesetz zuständig.
- Geschwindigkeitsverstöße
- Verkehrsunfälle/Verstöße im Bereich Betäubungsmittel/Alkohol mit Ausnahme von Unfällen/Verstößen auf dem Gebiet der Großen Kreisstädte Böblingen, Herrenberg, Sindelfingen, Leonberg
- Versäumnisse von Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung Kraftfahrzeugen
- Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- Verstöße im Fahrpersonalrecht
- etc.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass wir Anfragen im Verwarnungsgeldverfahren, z.B. zur Messtelle, oder zu den verkehrsrechtlich angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen grundsätzlich nicht beantworten können, da es sich bei Verwarnungsgeldverfahren um einfache Ordnungswidrigkeiten handelt. Sofern Sie Einwände haben bzw. weitergehende Fragen geklärt haben möchten, die nicht zur Einstellung des Verfahrens durch die Bußgeldstelle führen, ergeht in diesem Fall nach der Systematik des Ordnungswidrigkeitenrechtes ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid.
Rechtliche Hinweise
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld
Sie haben ein Verwarnungsschreiben erhalten?
Bußgeldbescheid
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
Rechtsbehelfe
Sie sind mit einem Verwarnungsschreiben bzw. dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden?
Fahrverbot und Punkte
Abgabe des Führerscheins und Eintragungen im Verkehrszentralregister



