Oldtimer / H-Zulassung

Mindestens 30 Jahre ab Erstzulassungsdatum

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Abnahme nach § 23 StVZO zuzüglich Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • Aktuelle Kennzeichenschilder
  • Elektronische Versicherungsbestätigung für Oldtimer (eVB-Nummer)

Merkblatt

Wartezeiten


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Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr