Kurzzeitkennzeichen

Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten

Der Standort des Fahrzeuges oder der Hauptwohnsitz des Halters liegen im Landkreis Böblingen? Dann sind Sie bei uns richtig!

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original oder Kopie
  • Versicherungsbestätigung (siebenstelliger eVB-Code)
  • Gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen bzw. Fahrten zur Erlangung der Hauptuntersuchung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein oder Teil 2/Fahrzeugbrief, bzw. entsprechende ausländische Zulassungsbescheinigungen ggf. mit Übersetzung
  • Bei ausländischer Adresse des Halters Empfangsbevollmächtigung sowie Nachweis des Standortes des Fahrzeuges (Landkreis Böblingen)

Gültigkeitsdauer:

  • Höchstens 6 Tage ab Zuteilung

Entsorgung: 

Abgelaufene Kurzzeitkennzeichen können kostenlos auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden.

Merkblatt

Wartezeiten


Leider kann es aufgrund des großen Kundenaufkommens zu längeren Wartezeiten in unserer Infohotline kommen. Wir bitten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen.

Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr