Technische Änderungen

Antrag auf Eintragung technischer Änderungen 

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), sofern betroffen
  • Gutachten/Abnahme der technischen Änderung
  • Eventuell Versicherungsbestätigung (siebenstelliger eVB-Code)

Gültigkeit der Gutachten:

  • Gutachten nach § 21/ § 23 StVZO: 18 Monate
  • Gutachten nach § 13 EG-FGV: 18 Monate
  • Sonstige Gutachten: 18 Monate

Merkblatt

Wartezeiten


Leider kann es aufgrund des großen Kundenaufkommens zu längeren Wartezeiten in unserer Infohotline kommen. Wir bitten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen.

Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehr
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1425
zulassung@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 1912

Erreichbarkeit Infotelefon:

Mo - Fr: 8.30 bis 12 Uhr