Patientenfürsprecher
Der Patientenfürsprecher berät:
- bei Fragen zur gesetzlichen Betreuung
- bei Problemen und Unzufriedenheit in der Betreuung und Behandlung
- und vermittelt zwischen den Patienten sowie psychiatrischen Einrichtungen, Behörden und Arbeitgebern
- und hilft, wenn Sie bei einer richterlichen Anhörung Beistand wünschen.
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Der Patientenfürsprecher ist auch Mitglied in der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle):