Landratsamt Böblingen sucht selbständige Berufsbetreuer
Das Amt für Soziales und Teilhabe informiert

Das Landratsamt Böblingen sucht engagierte Menschen, die sich für eine Tätigkeit als selbständiger Berufsbetreuer interessieren. Im Landkreis werden rund 2.700 Menschen durch rechtliche Betreuerinnen und Betreuer begleitet. Der Bedarf an qualifizierten Berufsbetreuern wächst stetig, bedingt durch fehlende familiäre Strukturen und gesellschaftliche Entwicklungen. Die Leiterin der Betreuungsbehörde im Landratsamt Böblingen Stephanie Jaskolka erläutert: „Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer nehmen eine wichtige gesellschaftliche Rolle ein, indem sie die Rechte derjenigen vertreten, die es selber nicht mehr können Wir sind auf fachlich qualifizierte und engagierte Menschen angewiesen, um diesen Herausforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden“.
Berufsbetreuer unterstützen volljährige Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Zu den Aufgaben gehören die rechtliche Vertretung der Betroffenen, die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Leistungsträgern und Behörden sowie beispielsweise. die Unterstützung bei der Regelung von Finanzen, der Organisation pflegerischer Dienste und bei Einwilligungen in ärztliche Maßnahmen. Gesucht werden Bewerber mit Verständnis für herausfordernde Lebenslagen; Berufserfahrung in psychosozialen, beratenden oder rechtlich geprägten Arbeitsfeldern ist von Vorteil.
Voraussetzung für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit Befähigung zum Richteramt bzw. ein Sachkundenachweis nach § 8 BtRegV (der Sachkundenachweis kann im Registrierungsverfahren erworben werden) sowie die Registrierung nach § 23 ff. BtOG bei der Betreuungsbehörde. Die Tätigkeit erfolgt auf selbständiger Basis und wird nach Fallpauschalen vergütet. Sie bietet flexible Einsatzmöglichkeiten sowie Unterstützung und Vernetzung durch die Betreuungsbehörde.
Ein unverbindliches Infogespräch mit der Betreuungsbehörde klärt vorab Fragen zu Berufsbild und Aufgaben, die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen einschließlich Registrierungs- und Sachkundeanforderungen, bietet Praxisbeispiele zu Alltag, Finanzierung und Selbständigkeit. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Weitere Infos unter www.lrabb.de/ihr-anliegen/Betreuung
Bei Fragen stehen Stephanie Jaskolka (Telefonnummer 07031 663-1244; E-Mail: s.jaskolka@lrabb.de) und Verena Hamm (Telefonnummer 07031 663 – 2742; E-Mail v.hamm@lrabb.de) gerne zur Verfügung. Informationen finden sich auch auf der Homepage der Betreuungsbehörde unter www.lrabb.de/ihr-anliegen/Betreuung



