Ausgediente Vapes sind kein Restmüll, sondern Elektroschrott

Seit 1. Juli gibt es eine Rücknahmepflicht für die Verkaufsstellen

Die neue Rücknahmepflicht für Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern gilt seit 1. Juli. Die Rückgabe von ausgedienten Vapes ist kostenlos und unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts. Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Produkte ausgeweitet.

Während größere Händler schon länger Elektro-Altgeräte zurücknehmen müssen, betrifft die Regelung nun auch kleinere Verkaufsstellen. Entscheidend ist dabei nicht die Größe des Geschäftes, sondern der Verkauf von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern.

Vapes gehören nicht in die Restmülltonne, weder die Einweg-Vapes noch die nachfüllbaren Systeme. Diese Geräte enthalten fest eingebaute Lithium-Ionen-Batterien und Rohstoffe. Erstere können gefährliche Brände bereits im Müllfahrzeug verursachen, wenn die Vapes nicht fachgerecht entsorgt werden. Das Recycling von Rohstoffen wie beispielsweise Lithium, Kobalt, Nickel, Kupfer und Edelstahl und Kunststoffen über die richtige Entsorgungsschiene als Elektroschrott schützt wertvolle Ressourcen.

Im Landkreis Böblingen können E-Zigaretten neben den Verkaufsstellen auch auf bestimmten Wertstoffhöfen des Abfallwirtschaftsbetriebs abgegeben werden: Alle Elektrogeräte mit fest eingebautem Akku – so auch die Vapes – werden auf den 16 der insgesamt 30 Wertstoffhöfe angenommen, die auch große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernsehgeräte annehmen. Die Wertstoffhöfe sind unter www.awb-bb.de/wertstoffhoefe gelistet.

„Wir bitten ausdrücklich darum, E-Zigaretten und andere elektronische Tabakerhitzer nicht in den Restmüll zu werfen. Das Brandrisiko durch die eingebauten Lithium-Ionen-Batterien ist groß und kann sowohl Menschen gefährden als auch Entsorgungsanlagen schädigen. Außerdem gehen dem Recycling-Kreislauf wertvolle Rohstoffe verloren“, erklärt Thomas Koch, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Böblingen.

Die Stiftung elektro-altgeräte register (Behörde zur Umsetzung des Elektrogesetzes und Batterierechts) stellt weitere Informationen für Konsumenten sowie kostenfreie Merkblätter und Kommunikationsmaterialien für die Verkaufsstellen auf www.e-schrott-entsorgen.org zur Verfügung.

(Erstellt am 17. August 2026)

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