Prostituiertenschutzgesetz

Am 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten.

Nach Verabschiedung des Landesausführungsgesetzes am 1. November 2017 müssen sich jetzt alle, die im Prostitutionsgewerbe tätig sind (selbstständige und nichtselbstständige Prostituierte), bei der zuständigen Behörde anmelden. Termine für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG und das Informations- und Beratungsgespräch nach § 7 ProstSchG können Sie telefonisch, online oder persönlich vereinbaren.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Richter (gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG), 07031 663-2582, c.richter@lrabb.de
(Montag-Donnerstag 08:30 – 16:30Uhr, Freitag 08:30Uhr bis 13.00 Uhr)

Frau Popa (Anmeldung und Informationsgespräch nach § 7 ProstSchG), 07031 663-2582, p.popa@lrabb.de
(Montag und Dienstag 08:30 Uhr – 13:30, Donnerstag 08:30 – 16:30 Uhr)

Beratungsangebote finden Sie hier

Betreiber von Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsfahrzeugen wenden sich bitte an das zuständige Rathaus/Gewerbeamt.

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstr. 3
71034 Böblingen