Landkreis informiert über Fördermöglichkeiten
Förderung des Landes nach der Unterstützungsangebote Verordnung (UstA VO)

Der Landkreis informiert über finanzielle Fördermöglichkeiten für Unterstützungsangebote im Alltag sowie Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe nach der Unterstützungsangebote‑Verordnung (UstA‑VO) des Landes Baden-Württemberg. Ziel der Förderung ist die Stärkung nachhaltiger Strukturen in der kommunalen Altenhilfe, die fachliche Ausgestaltung der Angebote und die Einbindung sowie Begleitung bürgerschaftlich Engagierter. Vereine, Wohlfahrtverbände, Religionsgemeinschaften und Kommunen können einen Antrag auf Förderung für ihre Initiativen und Angebote stellen. Gefördert werden beispielsweise Seniorennetzwerke, Besuchsdienste, Mittagstische, begleitete Kaffeenachmittage, Bewegungsangebote, Seniorenfreizeiten und Seniorenausflüge.
Zu den Aufgaben des Landkreises gehören die Anerkennung geeigneter Angebote sowie die Bearbeitung von Förderanträgen.
Für das Jahr 2026 werden im Landkreis voraussichtlich rund 70 Angebote durch die soziale und private Pflegeversicherung sowie teilweise durch Landes- und Kommunalmittel gefördert. Eine Befragung ergab zahlreiche weitere potenziell förderfähige Projekte; Hemmnisse beim Förderzugang sind vor allem Informationslücken und fehlende personelle Ressourcen. Der Landkreis begegnet diesen Herausforderungen aktiv: Anbieter werden direkt angeschrieben, individuelle Beratungsgespräche angeboten und regionale Formate wie das Regionalgespräch sowie die Regionalkonferenz „Quartier 2030“ genutzt, um über Fördermöglichkeiten zu informieren.
Fragen zur Förderung nach der Unterstützungsangebote‑Verordnung (UstA‑VO) beantwortet die Koordinationsstelle Seniorenplanung des Landratsamtes unter Telefon 07031/ 663-1729 oder -1129.Formularende



