Betreuung und Vorsorge

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Sind Erwachsene Menschen schwer krank
oder haben eine Behinderung?
Können diese Menschen bei wichtigen Dingen
nicht selber entscheiden?
Dann bestimmt das Betreuungs-Gericht
eine Person, die entscheiden soll.
Aber meistens macht das jemand aus der Familie
oder Freunde.
Diese Person bekommt dann eine Vollmacht.
Oder eine Patienten-Verfügung.

Im Internet finden Sie noch weitere Informationen.
Zu dem Thema:

  • Vollmacht
    auf der Internet Seite vom
    Justiz-Ministerium Baden-Württemberg.
  • Patienten-Verfügung
    auf der Internet Seite vom Bundes-Ministerium der Justiz.
  • Beispiele für eine Vollmacht oder eine Patienten-Verfügung
    finden Sie auf der Internet-Seite vom Kreis-Seniorenrat Böblingen

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Sachgebiet Betreuung und Vorsorge
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Sekretariat:
Frau Preisendanz
07031 663-1332
m.preisendanz@lrabb.de