Betreuung und Vorsorge
Sind Erwachsene Menschen schwer krank
oder haben eine Behinderung?
Können diese Menschen bei wichtigen Dingen
nicht selber entscheiden?
Dann bestimmt das Betreuungs-Gericht
eine Person, die entscheiden soll.
Aber meistens macht das jemand aus der Familie
oder Freunde.
Diese Person bekommt dann eine Vollmacht.
Oder eine Patienten-Verfügung.
Im Internet finden Sie noch weitere Informationen.
Zu dem Thema:
- Vollmacht
auf der Internet Seite vom
Justiz-Ministerium Baden-Württemberg. - Patienten-Verfügung
auf der Internet Seite vom Bundes-Ministerium der Justiz. - Beispiele für eine Vollmacht oder eine Patienten-Verfügung
finden Sie auf der Internet-Seite vom Kreis-Seniorenrat Böblingen
