Waffenrecht - eWaffe
Die unten stehenden Anträge können Sie nun auch online stellen. Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst.
Sollte der passende Dienst nicht verfügbar sein, suchen Sie bitte unter Formulare des Waffen- und Sprengstoffrechts oder nutzen Sie den Kontakt zur Waffenbehörde.
Wichtiger Hinweis:
Sie haben die Möglichkeit, die nachfolgenden Online-Anträge mit der sog. „Bund-ID“ zu beantragen. Alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die einen nach dem 1. November 2010 ausgestellten Personalausweis besitzen, können die Online-Ausweisfunktion nutzen. Allerdings kann diese Funktion deaktiviert sein. Bitte wenden Sie sich für die Aktivierung an das für Sie zuständige Bürgerbüro vor Ort.
- Weitere Informationen finden Sie unter Hilfreiche Informationen | BundID
Die Anträge können aber auch ohne diese Bund-ID gestellt werden. Sie werden im Antrag entsprechend weitergeleitet.