Bekanntmachungen und Vorschriften ÖPNV

Bekanntmachungen

Kraftloserklärung einer Urkunde gemäß § 17 Abs. 5 PBefG
Der am 09.12.2021 ausgestellte Auszug aus der Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Taxen nach § 47 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen BB-MH 4488 (Ordnungs-Nr. BB 115) ausgestellt auf das Unternehmen Vadi Dagci & Selim Künter GbR mit Betriebssitz in Herrenberg mit Laufzeit bis zum 08.12.2026 wird gemäß § 17 Abs. 5 PBefG für kraftlos erklärt. - Stabsstelle Nachhaltige Mobilität

Kraftloserklärung einer Urkunde gemäß § 17 Abs. 5 PBefG
Der am 13.01.2022 ausgestellte Auszug aus der Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Taxen nach § 47 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen BB-AX 1601 (Ordnungs-Nr. BB 117) ausgestellt auf das Unternehmen Frau Aysel Cömert mit Betriebssitz in Böblingen mit Laufzeit bis zum 26.01.2027 wird gemäß § 17 Abs. 5 PBefG für kraftlos erklärt. - Stabsstelle Nachhaltige Mobilität

Allgemeine Vorschriften des Landkreises Böblingen

Am 20.11.2023 hat der Kreistag die Allgemeine Vorschrift des Landkreises Böblingen über Ausgleichsleistungen für die rabattierte Beförderung im Ausbildungsverkehr in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart beschlossen.

Allgemeine Vorschrift Landkreis Böblingen (PDF,123 KB)

EU-Berichtspflicht

Nach Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße muss jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich machen.

Die Berichtspflicht des Landkreises Böblingen als Aufgabenträger für die Busverkehre wird durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) umgesetzt.

Vom Landkreis Böblingen wurden keine ausschließlichen Rechte gewährt.

Der Bericht des Zweckverbands Schönbuchbahn als nichtbundeseigenen Eisenbahn (NE-Bahn) wird auf dessen Homepage veröffentlicht.

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Verwaltungssekretariat
Renate Schwallach
erreichbar: Mo-Fr von 8 - 12 Uhr
07031 663-1449
oepnv@lrabb.de
Fax: 07031 / 663 - 91449