Heimaufsicht
Aufgabe Heimaufsicht
Die Beratungs- und Prüfbehörde (BuP) berät und prüft Pflegeeinrichtungen für volljährige pflegebedürftige Menschen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung im Landkreis Böblingen.
Sie stellt durch regelmäßige Beratungen und Kontrollen der Einrichtungen sicher, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ein würdevolles, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können und fachliche und rechtliche Standards eingehalten werden.
Die BuP prüft die bestehenden Einrichtungen wiederkehrend oder anlassbezogen. Die Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet.
Ambulant betreute Wohnformen
Durch das Inkrafttreten des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) ist die BuP nicht mehr für die Überprüfung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften zuständig.
Bei Fragen rund um das Thema ambulant betreute Wohnformen, auch hinsichtlich des Zertifizierungsverfahrens, steht Ihnen die Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) zur Verfügung.
Anzeigepflicht
Nach § 2a Abs. 1 S. 1 TPQG sind ambulant betreute Wohngemeinschaften verpflichtet, ihre Inbetriebnahme einen Monat vorher bei der BuP anzuzeigen. Zur Anzeige kann das untenstehende Formular (unter Infomaterial, Download) verwendet werden.
Beschwerdestelle ambulant betreute Wohngemeinschaften
Beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wurde eine Beschwerdestelle eingerichtet:
- Beschwerdestelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften
Baden-Württemberg Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Infomaterial, Download
- Infoportal der BAGSO e. V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen - Infoportal der BIVA e.V.
Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen - Formular: Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften (PDF,579 KB)