Aufteilung in Wohnungseigentum

Bei der Aufteilung in Wohnungseigentum verlangt das Grundbuchamt (oder der Notar) vor der Eintragung in das Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Darin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber verlangt werden.
Weitergehende Informationen zur Antragstellung finden Sie in unserer Checkliste. Bitte benutzen Sie zur Antragstellung unser Antragsformular.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2027 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie deren Änderungen nur noch digital über die Plattform des Landes Baden-Württemberg „Virtuelles Bauamt (ViBa BW)“ angenommen werden. Infos zur Plattform finden Sie u.a. unter Bauen | Landkreis Böblingen im Reiter „Online Bauantrag“.

Checkliste:

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Bauen und Umwelt
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71034 Böblingen