Wirtschaftliche Jugendhilfe

Anlaufstelle für

  • Jugendliche: Wir übernehmen die Kosten für pädagogische, therapeutische und andere Leistungen für Kinder und junge Menschen und klären die finanzielle Beteiligung der Eltern.
  • Eltern: Wir übernehmen die Kosten für pädagogische, therapeutische und andere Leistungen für Kinder und junge Menschen und klären die finanzielle Beteiligung der Eltern.
  • Kostenerstattung für Tagesbetreuung für Kinder (siehe unten).

Begriffe und Grundsätze der finanziellen Förderung

Für Kinder in Kindergärten / Kindertageseinrichtungen / Horte mit entsprechender Betriebserlaubnis

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege ist als Aufgabe der Jugendhilfe in den §§ 22 bis 26 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) geregelt.

Die Tageseinrichtung ist im Gegensatz zur individuellen Förderung durch eine Tagespflegeperson eine Form der Gruppenförderung (Kindergarten mit Regelangeboten und ausdifferenzierten Ergänzungsangeboten, Tagheime, Horte).

Um für eine Förderung der Betreuung in Tageseinrichtungen im Rahmen der Jugendhilfe in Frage zu kommen, benötigt die von dem Kind besuchte Einrichtung eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes gem. § 45 SGB VIII.

Zuschussfähigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn Eltern die für die Tagesbetreuung anfallenden Kosten nicht selbst tragen können, sei es wegen Erwerbslosigkeit, weil sie arbeitssuchend sind oder nur geringfügig verdienen. Um Zuschüsse für eine Betreuung vor dem 1. Lebensjahr oder für Betreuungszeiten, die über die Regelbetreuungszeit hinausgehen, zu erhalten, müssen besondere Gründe vorliegen.

Grenzen und Ausnahmen der finanziellen Förderung durch das Jugendamt

Es gibt viele weitere Betreuungsformen für Kinder, die allerdings nicht zu dem Aufgabenfeld der Jugendhilfe gehören und damit auch nicht über die Jugendhilfe förderfähig sind. Hierzu gehören Betreuungsformen durch rein schulische Betreuungsanbieter (wie z.B. verlässliche Grundschule,  Nachmittagsbetreuung an der Schule, Hort an der Schule), Betreuungen im Freizeitbereich (Ferienbetreuung) und Betreuungen, die nur kurzfristig oder niederschwellig (unter 5 Stunden in der Woche, Dauer der Betreuung unter 2 Monaten) konzipiert sind.

Verfahren zur Auszahlung von Leistungen

Es muss ein formeller Antrag gestellt werden. Die Antragsvordrucke und Hinweisblätter sind bei den Tageseinrichtungen, den Städten und Gemeinden sowie hier online und beim Jugendamt erhältlich:

Eine Förderung ist erst ab dem Monat möglich, in dem die Antragsstellung eingegangen ist. Dem Antrag sind die darin aufgeführten Unterlagen/Nachweise in Kopie beizufügen. Die Förderung ist abhängig vom Einkommen der Antragssteller, die Höhe der Leistung wird anhand einer Bedarfsberechnung ermittelt. Die Leistungszeiträume werden je nach der Einkommenslage festgelegt und belaufen sich befristet auf höchstens 1 Jahr. Nach Ablauf des Leistungszeitraums muss eine komplette neue Antragsstellung erfolgen, mit Beifügung aller auch beim Erstantrag benötigten Unterlagen. Mit Einverständnis des Antragsstellers kann die Leistung auch direkt an den Träger der Tageseinrichtung ausbezahlt werden.

Für Kinder in Tagespflege sind detaillierte Informationen sowie Antragsunterlagen bei den beiden Tages- und Pflegeelternvereinen e.V. im Landkreis Böblingen erhältlich.

Es wird empfohlen, die beiden genannten Stellen auch mit der Vermittlung eines Betreuungsplatzes zu beauftragen und persönlich mit der Stelle Kontakt aufzunehmen, da die Finanzierung eines Betreuungsplatzes auch von weiteren individuellen Kriterien (wie z.B. der Qualifizierung der Betreuungsperson) abhängt.

Soweit keine finanzielle Beteiligung des Landkreises Böblingen für die Tagesbetreuung stattfindet, erfolgt die Abwicklung vertraglich zwischen den Eltern und der Betreuungsperson.