Wasserentnahmeverbot aus Bächen und Flüssen

Ab 1. Juni und bis Ende September

Bach

Wie jedes Jahr gilt ab 1. Juni und bis Ende September ein Wasserentnahmeverbot aus Bächen und Flüssen. Es ist nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen.

Grund ist, dass sich die Wasserstände regelmäßig im mittleren Niedrigwasserstand bewegen; zusätzliche Wasserentnahmen könnten das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen. Denn die sommerliche Hitze lässt die Wassertemperatur ansteigen, dadurch nimmt der Sauerstoffgehalt in den Gewässern ab; vor allem kleinere und mittlere Bäche sind davon betroffen.

Das Landratsamt Böblingen schränkt den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, schon seit 1993 ein. Hier entspringen zwar viele Bäche, führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Und in Karstlandschaften, wie dem Gäu, versickert Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund. Auch dadurch können Gewässer in den Sommermonaten bei geringerem Wassernachschub und hoher Verdunstung zeitweise ganz austrocknen.

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