Die Böblinger Patientenverfügung

Die Böblinger Patientenverfügung wird seit 1992 vom Kreisseniorenrat und dem Kreissozialamt Böblingen herausgegeben. Sie wurde dem derzeitigen Stand der Diskussion, insbesondere den Empfehlungen der Ethikkommission des Bundestages angepasst. Wir warten auf das Ergebnis der laufenden Beratungen zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes, um sie dann wieder zu aktualisieren.

Ganz bewusst haben wir den Geltungsbereich unserer Verfügung weiterhin auf die "unumkehrbare Sterbephase" beschränkt und nicht auf andere Krankheitssituationen ausgedehnt. Nur so lässt sich unser Konzept weiterverfolgen, möglichst vielen Menschen durch ein leicht verständliches Formular zu einer wirksamen Patientenverfügung zu verhelfen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine Willensäußerung, mit der jemand festlegt, in welcher Weise er medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, falls er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst zustimmungsfähig sein sollte.

Jeder kann in die Lage kommen, durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung seinen Willen zu einer medizinischen Behandlung nicht mehr äußern zu können. Für diesen Fall ist es sinnvoll und empfehlenswert, rechtzeitig seinen Willen schriftlich niederzulegen und eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, gegebenenfalls diesen Willen mit den behandelnden Ärzten umzusetzen. Eine bevollmächtigte Vertrauensperson am Krankenbett halten die Ärzte für außerordentlich wichtig, um den in der Patientenverfügung formulierten Willen konkret auslegen zu können. Dafür ist es notwendig, dass frühzeitig ein ausführliches, offenes Gespräch zwischen dem Betroffenen und der gewählten Vertrauensperson stattfindet.

Eine Patientenverfügung kann nicht dazu dienen, aktive Sterbehilfe einzufordern. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht zulässig.

Wie schreibe ich eine Patientenverfügung?

Das Formular der Patientenverfügung können Sie beim Kreisseniorenrat direkt oder über seine Homepage bestellen. Den Text des Formulars können Sie nach Ihren Wünschen ändern oder ergänzen, z.B. wenn Sie mehr als eine bevollmächtigte Vertrauensperson benennen wollen. Wenn Sie es wünschen, können Sie in der Patientenverfügung auch festlegen, dass Ihr Hausarzt bei der Entscheidung über weitere Behandlungsschritte und bei Überlegungen Ihres mutmaßlichen Willens zugezogen werden soll.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen das Formular nicht zum Ausdrucken anbieten können, da es urheberrechtlich geschützt ist.

Falls Sie die Patientenverfügung auch auf andere Krankheitssituationen (z.B. bei fortschreitender Demenz oder bei unheilbar, tödlich verlaufender Krankheit) ausdehnen wollen, empfehlen wir Ihnen, die kostenlose Broschüre "Patientenverfügung" beim Bundesministerium der Justiz (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 11015 Berlin) anzufordern.

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Kreisseniorenrat
Parkstr. 16
71034 Böblingen

07031 663-1234
kreisseniorenrat@lrabb.de
Kreisseniorenrat Böblingen