Landrat Bernhard schlägt Alarm
Geplantes Bundesgesetz ist „gesetzlich verordnetes Abbauprogramm“ für Kliniken
Gemeinsamer Brandbrief an Bundestagsabgeordnete: Landrat und Klinik-Chef fordern sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs zur GKV-Finanzierung – Versorgungssicherheit im Landkreis Böblingen massiv gefährdet

Mit scharfen und unmissverständlichen Worten warnt der Böblinger Landrat Roland Bernhard vor den Konsequenzen, sollte das aktuell im Entwurf vorliegende GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz so verabschiedet werden. „Wenn dieses Gesetz so kommt, ist das ein Desaster“, betont Bernhard. „Es gefährdet die kommunale Trägerschaft unserer und vieler anderer Kliniken, die ebenfalls von kommunalen Trägern finanziert werden.“
In einem gemeinsamen Schreiben mit Alexander Schmidtke, Geschäftsführer des Klinikverbund Südwest, fordert er die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises, Jasmina Hostert und Marc Biadacz, auf, den Gesetzentwurf im Bundestag zu stoppen. Das Schreiben, das der Presse vorliegt, zeichnet ein düsteres Bild für die Zukunft der stationären Versorgung im Landkreis. Landrat Bernhard, der auch Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikverbunds ist, und Geschäftsführer Schmidtke erkennen in ihrem Brief die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Gesundheitssystems zwar ausdrücklich an, lehnen den nun vorliegenden Entwurf aber fundamental ab.
„Dieser Entwurf ist kein Stabilitätsgesetz, sondern ein gesetzlich verordnetes Abbauprogramm, das die medizinische Versorgung in unserer Region massiv gefährdet und in eine irreparable Schieflage bringen könnte“, heißt es in dem Schreiben. Die Verfasser werfen dem Bund vor, mit dem Gesetz die finanziellen Defizite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einseitig in die Bilanzen der Kliniken und damit in die Haushalte der Landkreise zu verschieben.
Allein die baden-württembergischen Landkreise müssten ihren Kliniken im laufenden Jahr über 820 Millionen Euro zuschießen. „Dabei liegt die Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung nicht bei den Kreisen, sondern bei Bund und Ländern“, stellen Bernhard und Schmidtke klar. Wenn das Gesetz so komme, so der Landrat weiter, rücke ein rechtmäßiger Kreishaushalt in weite Ferne, da man die hohen Defizite nicht mehr ausgleichen könne.
Besonders perfide sei, dass das Gesetz genau jene bestraft, die sich wie der Klinikverbund Südwest bereits auf den Weg gemacht haben, ihre Strukturen zukunftsfest zu machen. Der Klinikverbund befinde sich mitten in einer erfolgreichen Restrukturierung und habe mit der Medizinkonzeption 2030 die Weichen gestellt, bis 2030 eine schwarze Null zu erreichen. Damit erfülle man schon heute die Vorgaben der kommenden Krankenhausreform. „Doch während wir unseren Klinikverbund zukunftsfest aufstellen, entzieht uns der Bund mit diesem Gesetz die Grundlage“, so die Kritik. Oder, wie Bernhard klar formuliert: „Dann wären all unsere Bemühungen für die Katz.“
Die konkreten Folgen des Gesetzes für den Klinikverbund Südwest, der knapp 6.000 Mitarbeiter beschäftigt und rund 550.000 Menschen versorgt, werden drastisch dargelegt:
- Massiver Personalabbau: Allein zur Kompensation der Belastungen müssten nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ca. 10 % des Personals abgebaut werden.
- Versorgungslücke in der Pflege: Das Gesetz führe faktisch zu einer Massenkürzung bei den Pflegekräften. Dies werde „mittelfristig eine irreparable Lücke in der pflegerischen und medizinischen Versorgung reißen; und das angesichts steigender Nachfrage nach Pflege und Medizin!“
- Versagen der staatlichen Finanzierung: Da weder Bund noch Land ihren Investitionsverpflichtungen in ausreichendem Maße nachkommen, würden die kommunalen Träger gezwungen, staatlich festgelegte Aufgaben aus den Kreishaushalten quer zu subventionieren. Dies sei eine „unzulässige Belastung der kommunalen Ebene“.
Der Appell an die Politik ist daher unmissverständlich: „Stoppen Sie diesen Entwurf. Es kann nicht sein, dass Krankenhäuser, die sich aktiv reformieren und ihre Hausaufgaben machen, durch eine einseitige Kürzungslogik an die Wand gefahren werden.“
Bernhard und Schmidtke betonen, es gehe nicht um die Verhinderung von Reformen, sondern um deren tragfähige Ausgestaltung. Sie fordern eine GKV-Finanzreform, die Stabilität schafft, „ohne die kommunale Daseinsvorsorge zu zerstören“, sowie eine Krankenhausreform, die Qualität stärkt, „ohne Kliniken in den finanziellen Abgrund zu treiben“.
Das Schreiben schließt mit einem deutlichen Hinweis auf die politische Verantwortung vor Ort: „Die Entscheidungen, die Sie im Bundestag treffen, werden wir vor Ort umsetzen und vertreten müssen – politisch, finanziell und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen Weg gemeinsam und mit realistischen Rahmenbedingungen gehen.“
Kliniken in kommunaler Trägerschaft seien auf die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der Fläche ausgerichtet, und nicht auf Gewinnmaximierung. „Darin sehen wir als Landkreise unsere Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber“, so Landrat Roland Bernhard. Man habe immer wieder betont, dass man zu dieser Trägerschaft stehe. Umso wichtiger sei es jetzt, deutlich Alarm zu schlagen, wenn Bundesgesetzgebung dieses elementare Thema zu torpedieren drohe.
Gemeinsamer Brief zu GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (PDF,432 KB)



