Punkteregelung
Seit 01.05.2014 gelten die Bestimmungen des neu eingeführten Fahreignungs-Bewertungssystems (früher: Punktesystem)
Im Fahreignungsregister erfasste Straftaten und besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten werden mit 2 oder 3 Punkten, weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt bewertet.
Punktebewertung und Maßnahmen
- 1 - 3 Punkte:
Vormerkung (Warnung ohne Folgen, kein Schreiben der Führerscheinstelle an die Betroffenen) - 4 - 5 Punkte:
Schriftliche Ermahnung durch die Führerscheinstelle; Hinweis auf die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Bei Teilnahme 1 Punkt Abzug möglich. - 6 - 7 Punkte:
Schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinstelle. Hinweis auf die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen (kein Punktabzug mehr möglich). - 8 Punkte:
Entzug der Fahrerlaubnis
Punkteabzug
Abzug von 1 Punkt: Freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (nur bis zu einem Stand von 5 Punkten möglich).
Auskunft über den eigenen Punktestand kann jeder unentgeltlich erhalten. Einen entsprechenden Antrag richten Sie unter Angabe der vollständigen Personendaten und Anschrift sowie mit einem Identitätsnachweis an:
Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Fahreignungsregister
24932 Flensburg
Weitere Informationen erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt.